Frage an Ulla Schmidt von Michael K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, zu meiner Frage, mit der ich um Auskunft bat, mir nach Paragraph 1 Abs. 1 IFG die Ihnen zugegangenen Sponsorengelder der letzten 5 Jahre mitzuteilen. Sie haben mir - wie Sie richtig bemerken - schon einmal eine Auskunft über diese Zahlungen an Sie gegeben, allerdings war es nicht letztes Jahr, sondern 2007. Nach meinen von Ihnen im Jahre 2007 erhaltenen Unterlagen haben Sie für Ihr Sommerfest 2003 11000,00 Euro, 2004 17000,00 Euro und 2005 2500,00 Euro erhalten. Die sponsorenden Firmen waren: Siemens,Telekom, Daimler, Deutsche Post, Viterra.
Warum tun Sie sich so schwer, diese Zahlen zu bestätigen?
Ich stelle erneut einen Antrag auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IFG. Ich lege immer noch Wert, dass dieser Antrag in diesem Forum veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Krauß
Sehr geehrter Herr Krauss,
vielen Dank für Ihre inzwischen dritte E-Mail zu Unterstützungsleistungen an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Alle Zahlen sind auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums für jedermann einsehbar. Damit ist ein Höchstmaß an Transparenz gewährleistet.
Für den Fall, dass Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellen möchten, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anschrift an das Bundesministerium für Gesundheit, 53107 Bonn. Nach § 7 Absatz 1 IFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt