Frage an Ulla Schmidt von Patrick K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ministerin,
werden Sie im EU-Ministerrat die Forderungen von Kommission und Parlament nach komplett rauchfreien Arbeitsplätzen in Europa unterstützen? Werden Sie dafür stimmen und damit Vernunft zeigen, wie auch die Drogenbeauftragte oder lassen Sie sich einen Maulkorb verpassen?
Bitte setzen Sie sich dafür ein. Es kann nicht sein, dass immer noch tausende Arbeiter in der Gastronomie krank werden und sterben. Die Menschen wollen keinen ungerechten und lückenhaften Schutz. Aus wissenschaftlicher Sicht ist nur ein konsequentes Verbot sinnvoll.
mfg
Sehr geehrter Herr Kast,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin eine vehemente Verfechterin eines besseren Nichtraucherschutzes. Dies zeigt sich nicht nur daran, dass das Bundesministerium für Gesundheit das erste rauchfreie Ministerium war, sondern auch an unseren gesetzlichen Aktivitäten.
Die Verringerung des Tabakkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens sind vordringliche gesundheitspolitische Ziele, welche wir mit aufeinander abgestimmten präventiven, gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen verfolgen. Dazu gehören Preiserhöhungen sowie Abgabeverbote von Zigaretten an Kinder und Jugendliche, Präventionskampagnen, Werbeeinschränkungen, der Nichtraucherschutz in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz.
Bereits nach der bisherigen Rechtslage ist auch der Arbeitgeber verpflichtet, zum Gesundheitsschutz der nicht rauchenden Beschäftigten wirksame Maßnahmen in der Arbeitsstätte zu ergreifen. Neben z.B. technischen und organisatorischen Maßnahmen sind damit auch heute schon Rauchverbote möglich.
Aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes liegt der Gesundheitsschutz sowohl beim Bund und als auch bei den Ländern. Auf der Bundesebene haben wir in allen Bereichen, für die wir zuständig sind, den Nichtraucherschutz gesetzlich verankert. Für den Nichtraucherschutz in der Gastronomie sind die Länder zuständig, die auch entsprechende Regelungen für landeseigene bzw. kommunale Einrichtungen und Behörden, Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Sportstätten u. a. erlassen haben. Seit dem 1. Juli 2008 gelten vergleichbare Regelungen in allen Ländern, leider mit unterschiedlich gestaffelten Ausnahmeregelungen. Das bedauere ich sehr.
Der Vorschlag der EU-Kommission zu einem einheitlichen Nichtraucherschutz in Europa, auf den Sie Bezug nehmen, zielt auf eine so genannte EU-Ratsempfehlung. Empfehlungen sind für die Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, rechtlich nicht bindend. Inwieweit die Länder die noch auszuhandelnde EU-Ratsempfehlung aufgreifen werden, ist derzeit noch offen.
Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de < http://www.bmg.bund.de /> finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt