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Frage von Andrea H. •

Frage an Ulla Schmidt von Andrea H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

meine Frage, ob Sie die informationelle Selbstbestimmung mit der Einführung der elektronischen Akte noch für gewähleistet sehen, beantworten Sie wie folgt:

"Will ein Arzt optimal behandeln, braucht er auch heute schon die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Patienten/der Patientin und damit alle behandlungsrelevanten Informationen."

Verstehe ich Sie richtig? Sie meinen, die Wahrnehmung der informationellen Selbstbestimmung gegenüber dem Arzt sei unnötig, da der Arzt sowieso alle Informationen benötige?

Gegenüber dem Arzt auf informationelle Selbtbestimmung verzichten zu können, ist aber lediglich Ihre persönliche Meinung, die sich weder mit meiner deckt, noch meine Frage beantwortet!

Ich wollte von Ihnen wissen, ob Sie das Grundecht auf informationelle Selbstbestimmung noch für gegeben sehen, wenn es von jedem Bürger eine zentrale, allumfassende und bequem abrufbare Patientenakte gibt, auf die der Arzt unter dem Vorwand der ganzheitlichen Medizin den vollständigen Zugriff fordert, oder ansonsten die Behandlung wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses verweigert?

Wenn Sie glauben, gegenüber Ihrem Arzt keine Geheimnisse haben zu müssen, dann ist das Ihre persönliche Entscheidung. Es gibt aber auch andere Menschen, die andere Vorstellungen vom Arzt-Patienten-Verhältnis haben. Ich glaube nicht, daß mein Arzt alles wissen muß und möchte im Zweifelsfall auch eine zweite, unvoreingenommene Meinung.

Ich fürchte, daß die elektronische Patientenakte uns alle zu gläsernen Patienten machen wird, weil alleine die bequeme Online-Verfügbarkeit, sowie die Vollständigkeit dieser Akten bei den Ärzten den Begehr wecken wird, vollständigen Zugriff auf alle Patientendaten zu erlangen. Ganz sicher werden die Ärzte einen eingeschränkten oder gänzlich verweigerten Zugriff auf die Patientenakte als Vertrauensbruch interpretieren und die Behandlung unter dem Hinweis irgendwelcher Risiken verweigern.

Jetzt hätte ich schon gerne noch eine Antwort.

mfg Andrea Hornung

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hornung,

ich wiederhole mich ungern. Aber welcher Arzt kann Sie mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit behandeln, wenn er nicht über alle behandlungsrelevaten Informationen verfügt? Denn ich gehe davon aus, dass Sie sich den Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens aussuchen. Damit verzichten Sie keineswegs auf Ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht, sondern geben sich und dem Arzt die Chance der gebotenen sorgfältigen ärztlichen Versorgung.

Wenn ich Sie richtig verstehe, unterstellen Sie den Ärzten ein mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte entstehendes Erpressungspotential, das dazu führt, dass Patienten gezwungen werden, "Geheimnisse" preisgeben zu müssen, wenn sie nicht den Behandlungsabbruch riskieren wollen. Das wäre ein zutiefst unethisches ärztliches Verhalten, hat aber mit dem Thema "elektronische Gesundheitskarte" und "informelles Selbstbestimmungsrecht" nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt