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Frage von Heribert K. •

Frage an Ulla Schmidt von Heribert K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrt Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 19.06.2009 auf meine Fragen vom 11.03. und 9.6.2009 zur Frage der Publikationspflicht von Jahresabschlüssen der GKVen. Sie verweisen auf § 305b SGB V. Diese Vorschrift sieht vor, dass die Öffentlichkeit lediglich über die Einnahmen-Ausgaben Situation informiert werden muss, wobei die GKVen über die Tiefe der Darstellung einen sehr breiten Speilraum haben. Über die Vermögenslage der GKVen gibt es keine Berichtspflicht. Ebenso gibt es keine Verpflichtung zur Aufstellung von Lagebericht, Risikobericht, Anhang und erst recht kein Erfordernis für ein Testat von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Eine interne Revision findet nur im 5 Jahresrhytmus durch das Bundesversicherungsamt bzw. die für die SV zuständigen obersten Landesbehörden statt, siehe auch § 274 SGB V. Warum wird die Öffentlichkeit nicht über die Vermögenslage der GKVen informiert? Warum gibt es keine Testate von unabhängigen Wirtschaftsprüfern? Ist der Zeitraum von 5 Jahren für eine interne Revision bei den rasanten Umwälzungen und Änderungen in der Gesetzgebung im Gesundheitswesen nicht viel zu lang? Und nochmals die Frage - Gibt es in Ihrer Fraktion Gesetzgebungsinitiativen, die dem Bürger eine Einsicht in die Vermögenslage (s)einer gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht, wie es bei jeder 25.000 € GmbH (Bundesanzeiger) gefordert wird?

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Karsch

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