Frage an Ulla Schmidt von Beatrix U. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt!
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Pandemiestufe 6 ausgerufen, was wohl weltweit verbindlich ist und an die nationalen Regierungen gewisse Anforderungen stellt. Das Infektionsschutzgesetz IfSG sieht vor, daß im Falle einer Pandemie einige Grundrechte des GG eingeschränkt werden können, wie z.B. nach § 17 :
(7) Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden im Rahmen der Absätze 1 bis 5 eingeschränkt.
Das ist aber nicht alles, denn nach § 20 kann sogar das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) eingeschränkt werden, und zwar durch Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder. Dies bedeutet die Aufhebung der Therapiefreiheit und die Auferlegung einer Impfpflicht.
Nun ist eine Grippe, selbst über mehrere Tage und bei heftigem Verlauf, nicht gerade eine Angelegenheit, die unbedingt mit chemischen Keulen bekämpft werden muß. Normalerweise legt man sich ins Bett, trinkt Kräutertee und wartet, bis der Spuk vorbei ist.
Frage: Beabsichtigt die Bundesregierung die Ausübung von Zwangsmaßnahmen, wenn Erwachsene keine Impfung wollen oder keine Chemo mit Tamiflu (mit der Aussicht auf gerade mal 1 bis 1,5 Tage Krankheitsverkürzung) schlucken wollen? Oder sollen nur bestimmte Berufsgruppen zwangsgeimpft werden? Und wenn es keine Impfpflicht für Erwachsene geben soll, können Eltern für ihre Kinder frei entscheiden, ob diese geimpft werden sollen oder nicht?
Für eine Beantwortung wäre ich Ihnen dankbar, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Beatrix Ullrich
Sehr geehrte Frau Ullrich,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Maßnahmen zur Bekämpfung der Neuen Grippe. Schutzimpfungen sind in Deutschland grundsätzlich freiwillig. Die Vorbereitungen, die Bund und Länder getroffen haben, sind darauf gerichtet, dass eine Schutzimpfung angeboten werden kann. Es ist zu erwarten, dass die ganz große Mehrheit der Menschen dieses Impfangebot annimmt.
Prinzipiell stehen zur ursächlichen Behandlung Arzneimittel aus zwei Therapieklassen zur Verfügung: die sogenannten Amantadine und die Neuraminidasehemmer Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®). Bei den bisher im Robert Koch-Institut untersuchten neuen Grippeviren haben sich die so genannten Neuraminidasehemmer als wirksam erwiesen. Damit werden entsprechende Untersuchungen aus den USA auch für die in Deutschland aufgetretenen Viren bestätigt. Eine Zwangsbehandlung mit diesen Medikamenten findet nicht statt.
Darüber hinaus bitte ich Sie, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt