Frage an Ulla Schmidt von Heribert K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
am 11.03.2009 hatte ich Sie gefragt, ob es einen einheitlichen Standard für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen der GKVen gibt und wo ich deren Jahresabschlüsse einsehen kann. Jede kleine GmbH ist verpflichtet, ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger nach handelsrechtlichen Vorschriften zu veröffentlichen - Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht etc. und damit der interssierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine derartige Verpflichtung für GKVen sehe ich nicht. Hin und wieder werden wenig aussagekräftige Einnahme-Ausgaben-Rechnungen in Hochglanzprospekten vorgelegt oder es findet in absolut geraffter Form eine Darstellung der Vermögenslage statt. Gibt es Bilanzierungsstandards, nach denen die GKVen ihre Zahlen veröffentlichen müssen? Wo werden diese Zahlen veröffentlicht und wo können die Zahlen eingesehen werden? Wie kann ich mich als Bürger über die wirtschaftliche Solvenz und damit über die Leistungsfähigkeit meiner Kasse informieren? Verwaltungskostenanteile, Sonderabschreibungen, Altersstruktur der Versicherten, Rücklagen, Rückstellungen, Anlage des Vermögens in Immobilien und in flüssigen Mitteln, Bezüge der Vorstände, Risikoberichte etc. - wo kann ich mich hierüber informieren? Halten Sie es auch für erforderlich, dass sich die Öffentlichkeit hierüber informieren kann? Gibt es derzeit Gesetzgebungsentwürfe in der Pipeline, die hier Regelungen schaffen sollen?
Ich bitte Sie höflichst nochmals um Beantwortung dieser Fragen.
Mitg freundlichen Grüßen
Heribert Karsch
Sehr geehrter Herr Karsch,
seit 2004 haben wir im § 305b des SGB V festgelegt, dass die Krankenkassen in ihren Mitgliederzeitschriften in hervorgehobener Weise und in gebotener Ausführlichkeit über die Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft ablegen müssen. Dazu gehören ausdrücklich die von Ihnen genannten Verwaltungsausgaben.
Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de/ finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt