Frage an Ulla Schmidt von Werner B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Schmidt,
nach Ablauf von ca 28 Jahren Beitragszeit für eine Direktversicherung wurde von der KKH die Alternative "Auszahlung der Gesamtsumme unter Abzug der nachträglich zu zahlenden Beiträge - seinerzeit ca. 14,5 % - in einer Summe" oder monatlich, auf 10 Jahre verteilte Beiträge ohne Zinszuschlag angeboten.
Jetzt stellt sich heraus, dass diese monatlichen Beiträge erhöht werden, weil die
Beitragssätze seither verändert wurden.
Ich bezahle bis jetzt dadurch insgesamt um ca. 7,5 % erhöhte Beiträgen, d.h. ca. 116,00 Euro Pro Monat.
Der Arbeitnehmeranteil aus der krankenversicherungfreien Zeit lag bei ca. 70,00
Deutsche Mark pro Monat im Durchschnitt.
Auf Rückfrage, teilt die KKH (Kaufmännische Krankenkasse Halle) mit, eine Korrektur der von mir gewählten Beitragszahlung sei nicht möglich.
Ich wurde auf diese Mehrbelastungen bei monatlicher Zahlung nicht hingewiesen.
Als Ergebnis bezahle ich hochgerechnet insgesamt einen doppelt so hohen Gesamtbetrag an die KKH wie die Einzahlungssumme daus den 28 Jahren.
Eine Wertung solcher Regelungen möchte ich vorerst nicht vornehmen u. denke eine plausible grundsätzlich gültige Erklärung von Ihnen erhalten zu können.
Vielen Dank im voraus.
Sehr geehrter Herr Bartl,
grundsätzlich sollten Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge in der Höhe entrichten, die ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen. Deshalb sind neben den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Alterseinnahmen, die auf das frühere Beschäftigungsverhältnis zurückzuführen sind (seit 1. Januar 2004 laufende und einmalige Versorgungsbezüge gleichermaßen) sowie für Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten.
Letztlich kritisieren Sie die Entwicklung der Beitragssätze zur Krankenversicherung. Klar ist, dass Ihre Krankenkasse genauso wenig wie sonst irgendjemand die Beitragssatzentwicklung sicher prognostizieren konnte und kann. Insofern ist eine Unsicherheit bei der von Ihnen beschriebenen Entscheidung zwischen einer 10-jähriger Verbeitragung oder Einmalzahlung unausweichlich. Klar ist aber auch, dass Sie in der jetzigen Wirtschaftskrise gerade durch den Gesundheitsfonds mit seinem einheitlichen Beitragssatz erhebliche Sicherheiten gewonnen haben. Ohne Gesundheitsfonds mit seinen gesicherten Steuermilliarden müssten zahlreiche Krankenkassen bereits jetzt einen Beitragssatz von 17 oder 18% erheben. Mit dem Gesundheitsfonds können wir durch die ergänzenden Steuerzuschüsse des Konjunkturpakets den Beitragssatz ab 1. Juli 2009 sogar wieder auf 14% (plus 0,9% Sonderbeitrag) senken.
Bei allen Fragen rund um den Beitragssatz ist zu grundsätzlich zu bedenken, dass dieser nicht willkürlich festgelegt wird, sondern dass die Beitragsmittel zur Finanzierung von notwendigen medizinischen Behandlungen von Menschen dienen. Jeder sollte hoffen, solche Leistungen nicht zu benötigen.
Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums
www.bmg.bund.de finden Sie die nach
verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt