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Frage von Michael K. •

Frage an Ulla Schmidt von Michael K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hiermit beantrage ich Akteneinsicht betreffend der dem Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit zugegangenen Gelder der letzten fünf Jahre. Nach Parapagraph 1 Abs. 1 IFG steht mir diese Auskunft zu.
Für alle Mitbürger wäre es schön, sie wüssten, wer die Sommerfeste des Ministeriums für Gesundheit finanziert.
Mich speziell interessieren auch die Zahlungen der Sponsoren unter 5000,00 Euro.
Ich erwarte, dass diese Zahlen in diesem Forum veröffentlicht werden und ich lege Wert darauf, dass dies noch vor der nächsten Bundestagswahl geschieht.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Krauß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krauss,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zu Unterstützungsleistungen an das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Um etwaige Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich ausdrücklich klarstellen, dass das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Legislaturperiode keine Unterstützung für Sommerfeste oder sonstige interne Veranstaltungen erhalten hat. Sponsoringmittel wurden für wichtige gesundheitspolitische Maßnahmen wie etwa für die Durchführung der Kampagnen zur AIDS-Aufklärung eingesetzt. Ohne die Unterstützung Privater wären solch erfolgreiche Präventionskampagnen nicht realisierbar.

Dem Bundesministerium für Gesundheit ist es ein wichtiges Anliegen, die erhaltenen Leistungen Privater transparent zu machen. Deswegen können alle Bürger sich auf unserer Homepage über Sponsoren und deren Leistungen informieren ( http://www.bmg.bund.de/cln_100/nn_1168278/DE/Ministerium/Oeffentlichkeit-und-Sponsoring/oeffentlichkeit-und-sponsoring__node.html ). Dies gilt auch für Leistungen unterhalb von 5.000,- Euro.

Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort vom August vergangenen Jahres, mit der ich Ihnen bereits die Unterstützungsleistungen an das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mitgeteilt habe.

Für den Fall, dass Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen möchten, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anschrift an das Bundesministerium für Gesundheit, 53107 Bonn.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt