Frage an Ulla Schmidt von Andrea H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
es ist vorgesehen, daß der Patient selbst entscheiden kann, welche Daten der eKarte er welchem Arzt zur Einsicht freigibt. Ich bin mir ganz sicher, daß früher oder später alle Ärzte ihre Behandlung davon abhängig machen werden, den vollen Zugriff auf alle Daten eines Patienten zu erhalten. Sie werden es entweder damit begründen, daß die Daten zur Vermeidung von Fehlbehandlungen zwingend notwendig wären, oder damit, daß die Philosophie der ganzheitlichen Medizin dies erfordere.
Wir werden sehr bald die Situation haben, daß Ärzte Patienten nicht behandeln, die ihnen nicht ihre ganze Krankeitsgeschichte offenbaren. Die Ärzte werden sich bei der Weigerung, bestimmte Daten preiszugeben, auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis berufen und dem Patienten nahelegen, sich doch bitte einen anderen Arzt zu suchen. Im Gesetz mag dann noch stehen, daß der Patient Herr über seine Daten sei, die Realität wird jedoch eine andere sein.
Meine Frage:
Halten Sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch für gegeben, wenn die Lebenswirklichkeit dem Patienten nur noch die Wahl läßt, entweder alle Daten preiszugeben oder auf eine ärztliche Behandlung zu verzichten?
Ich möchte nicht von Ihnen wissen, ob Sie meine Befürftungen für berechtigt halten, sondern nur, ob Sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch für gegeben halten, sollte sich meine Prognose bewarheiten. Und das wird sie. Bitte verwässern Sie mein Anliegen nicht, indem Sie ausweichend Antworten oder meine Befürchtung als unbegründet abtun. Am besten antworten Sie schlicht mit Ja oder Nein.
Daß ich ein strikter Gegner zentralisierter Gesundheitsdaten bin, brauche ich Ihnen nicht zu sagen, es gibt noch andere gute Gründe, die dagegen sprechen, jedoch leider ignoriert werden. In meinem sozialen Umfeld kenne ich keinen einzigen Menschen, der die eKarte gutheißt. Vielleicht verraten Sie mir vielleicht noch, warum die Politik sich nicht um den Willen des Volkes schert?
mfg Andrea Hornung
Sehr geehrte Frau Hornung,
Ihre Befürchtungen sind verständlich, aber ich bleibe dabei, für mich unbegründet. Sie unterstellen dem Arzt, dass er sich – sobald die elektronische Gesundheitskarte zum Einsatz kommt – anders als bisher verhält. Will ein Arzt optimal behandeln, braucht er auch heute schon die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Patienten/der Patientin und damit alle behandlungsrelevanten Informationen. Deshalb:
Ja, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bleibt selbstverständlich erhalten, denn auf Ihre sensiblen Gesundheitsdaten dürfen und können nur Sie und jene Personen zugreifen, die Sie hierzu ausdrücklich autorisieren.
Für mich ist Datensicherheit ein sehr hohes Gut. Auch deswegen war von Anfang an der Datenschutzbeauftragte an den Planungen zur elektronischen Gesundheitskarte beteiligt.
Apropos "Wille des Volkes": Alle bisherigen Umfragen zur elektronischen Gesundheitskarte zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung die Vorteile für die Verbesserung der medizinischen Versorgung sieht und die Einführung der Karte begrüßt (70 Prozent lt. Forsa-Umfrage Frühjahr 2008). In den Testregionen liegt die Zustimmung sogar bei rund 87 Prozent (Februar 2009).
Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt