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Frage von Hermann B. •

Frage an Ulla Schmidt von Hermann B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Herr Oppermann fragt nach Pensionsgarantien.
Wann wird endlich mal eine Höchstgrenze für Beamtenpensionen z.B. bei ca. 3.500 € eingeführt ? Oder zumindest eine angemessene Beitragszahlung der Beamten an Ihrer Altersversorgung eingeführt, wie es von jeher bei den Nicht-Privilegierten der Fall ist.
Es stinkt doch zum Himmel, wenn ein Rentenempfänger, der 45 Jahre eingezahlt hat, dann ca. 975 € Rente bekommt und von seinen Steuern zeit seines Lebens auch noch die Besoldungen und die z.T. riesigen Pensionen mit tragen muss.
Die großen Volksparteien sollten nicht warten, bis die PDS/Linken sich diesem Thema annehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Böhm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Böhm,

die Alterssicherungssysteme "gesetzliche Rentenversicherung" und "Beamtenversorgung" lassen sich nicht vergleichen und sollten auch nicht gegeneinander ausgespielt werden: Während die gesetzliche Rente die Funktion einer Regelsicherung erfüllt, die bei den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sowie bei einem Großteil der in der Privatwirtschaft Beschäftigten von einer betrieblichen Altersrente als Zusatzsicherung ergänzt wird, geht es bei der Beamtenversorgung um eine verfassungsrechtlich garantierte Regel- und Zusatzsicherung. Besoldung und Versorgung der Beamten folgen grundsätzlich einem auf Lebenszeit angelegten Dienst- und Treueverhältnis. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass es verfassungsrechtlich unzulässig ist, die Beamtenversorgung nach den Grundsätzen der gesetzlichen Rentenversicherung zu gestalten.

Aber auch wenn ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung nicht stattfinden kann, können Änderungen des Rentenrechts trotzdem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Dies ist in der Vergangenheit ja auch schon geschehen (z.B. Einführung des "Riester-Faktors" in die Beamtenversorgung, Anhebung der Regelaltersgrenze, Einführung von Versorgungsabschlägen usw.). Darüberhinaus unterliegen die Beamtenpensionen noch für eine lange Übergangszeit einer stärkeren Besteuerung als die Renten.

Im Übrigen haben die Beamten aufgrund der schwierigen Lage der öffentlichen Haushalte in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Kürzungen, wie z. B. beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Erhöhung der Arbeitszeit, und durch die Reformmaßnahmen der Beamtenversorgung deutliche Absenkungen des Versorgungsniveaus hinnehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt