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Frage von Joern O. •

Frage an Ulla Schmidt von Joern O. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Frau Schmidt!

"Bundesregierung beschließt Rentengarantie

In Deutschland sollen die Renten niemals sinken dürfen - selbst wenn die Löhne schrumpfen: Eine solche Garantieklausel hat die Bundesregierung jetzt beschlossen." So schreibt SPIEGEL online heute.

Seit 1954 wurden Renten bisher noch nie gekürzt, auch wenn die Rentenkonstruktion dieses aufgrund des Lohnniveaus erfordert hätte. Leider läßt sich Gleiches bei den Pensionen der Beamten nicht feststellen, denn sowohl die Pensionsansprüche wurden und werden weiterhin spürbar gesenkt, als auch (durch SPD-Regierungen) die Altersbezüge der Pensionäre deutlich (nominal UND real!) gekürzt. Von anderen tiefen Einschnitten in die Versorgung der Beamten und Pensionäre soll hier erst gar nicht die Rede sein.

Ich frage Sie:
Beabsichtigen die Bundesregierung, bzw. der Gesetzgeber (also auch Sie als
MdB) wirkungsgleich eine entsprechende Schutzklausel gegen Pensionskürzungen zu beschließen? Wenn ja, noch vor der Bundestagswahl?

Falls das nicht beabsichtigt ist, bitte ich Sie um eine schlüssige und nachvollziehbare Begründung, die auch die Aspekte von Gleichbehandlung und Gerechtigkeit hinreichend berücksichtigt!

Mit freundlichen Grüssen
Jörn Oppermann
(Polizeibeamter)

P.S.: Auch Beamte und Pensionäre sind Wähler!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Oppermann,

die Alterssicherungssysteme "gesetzliche Rentenversicherung" und "Beamtenversor­gung" lassen sich nicht vergleichen und sollten auch nicht gegeneinander ausgespielt werden: Während die gesetzliche Rente die Funktion einer von den Versicherten selbst und solidarisch finanzierten Regelsicherung erfüllt, geht es bei der Beamtenversorgung um eine vom Steuerzahler finanzierte, verfassungsrechtlich garantierte Regel- und Zusatzsicherung.

Mit der Ausweitung der Schutzklausel für Rentnerinnen und Rentner wollen wir sicherstellen, dass es auch bei einer negativen Lohnentwicklung nicht zu einer Ver­ringerung der Rentenwerte und damit Rentenkürzungen kommen kann. Umgekehrt er­folgt eine Verrechnung, indem positive Rentenanpassungen ab dem Jahr 2011 solange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. Sie sehen, die Schutzklausel wirkt in zwei Richtungen. Im übrigen haben die rentenrechtlichen Änderungen in den vergangenen Jahren, die der demographischen Entwicklung geschuldet waren und die Rente zukunftsfest gemacht haben (Riester-, Nachhaltigkeits- und Ausgleichsfaktoren), den Rentnerinnen und Rentnern vieles abverlangt.

Einer besonderen Schutzklausel für Versorgungsempfänger bedarf es nicht, weil die Beamtenversorgung verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen Rentenversicherung folgt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass die Regelungssystematik der Beamtenversorgung eine zwingende Folge von Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes ist. Auch gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht das sog. „Alimentationsprinzip“: Der Gesetzgeber ist bei allen Reformmaßnahmen dem Grundsatz der Sicherung eines „an­gemessenen Lebensunterhalts“ für Beamtinnen und Beamten verpflichtet, was ja einer Schutzklausel gleichkommt.

Unabhängig von den geschilderten Unterschieden zeigen jedoch die Versorgungsbe-richte der Bundesregierung, dass auch die Beamtenversorgung von den Auswirkungen des demographischen Wandels betroffen ist und zukunftsfest gemacht werden muss. Deshalb werden bereits seit Anfang der 1990er Jahre stets im Gleichklang die Refor­men der Alterssicherungssysteme vorgenommen, d.h. die Maßnahmen der gesetzli­chen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. Die Reformmaßnahmen der Beamtenversorgung haben also notgedrungen – wie bei der Rentenversicherung – zu Absenkungen des Versorgungsniveaus geführt.

Sie sehen, dass die Auswirkungen einer steigenden Lebenserwartung – was uns ja alle freut – und dem mit ihr verbundenen demographischen Wandel beide Alterssicherungs­systeme in gleicher Weise treffen. Beamtinnen und Beamten, Rentnerinnen und Rent­ner müssen Einschnitte hinnehmen. Dabei werden die Versorgungsempfängerinnen und –empfänger nicht stärker belastet als die Rentnerinnen und Rentner. Es bleibt unsere Aufgabe als Gesetzgeber, diese unumgänglichen Änderungen in der Rentenversiche­rung und der Beamtenversorgung sozialverträglich und so gerecht wie möglich zu gestalten, damit auch zukünftigen Generationen soziale Sicherheit garantiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt