
(...) Die Politik gibt zwar einen rechtlichen Rahmen für das Gesundheitssystem vor, wir haben aber in der Bundesrepublik Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem. Die Festlegung, welche Behandlungen von den Kassen übernommen werden, wird im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern festgelegt. (...)