Frage an Ulla Lötzer von Birgit J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Lötzer,
mit Schrecken haben Tausende von an Borreliose Erkrankten feststellen müssen, dass eines der wichigsten diagnostischen Mittel, der sogenannte Western Blot nicht mehr Kassenleistung ist. Borreliose ist eine oft unterschätzte, häufig zu spät diagnostizierte, schwerwiegende Infektionskrankheit, mit steigenden Erkrankungszahlen. Da sie häufig zu spät diagnostitiert wird, kommen Patienten unnötig in ein chronisches Stadium. Daraus entstehen erhebliche Kosten für Therapien, Arbeitsausfallzeiten etc.
Als selbst Betroffene wünsche ich mir, dass dieser Erkrankung gesundheitspolitisch die ihr gebührende Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Welche Chancen haben folgende Vorschläge:
- der Western Blot als Suchtest für Borreliose soll wieder Kassenleistung werden
- die chronische Borreliose sollte endlich anerkannt werden (vgl. auch in den USA werden die mediz. Leitlinien gerade dahingehend überarbeitet - IDSA Lyme Dis./ USA)
- die chronische Borreliose wird in die Liste der chronischen Erkrankungen aufgenommen
- die Borreliose wird, wie bereits in den neuen Bundesländern, auch in den alten Bundesländern meldepflichtig
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Birgit
Sehr geehrte Frau Jürschik-Busbach,
Die Politik gibt zwar einen rechtlichen Rahmen für das Gesundheitssystem vor, wir haben aber in der Bundesrepublik Deutschland kein staatliches Gesundheitssystem. Die Festlegung, welche Behandlungen von den Kassen übernommen werden, wird im Rahmen der Selbstverwaltung zwischen Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern festgelegt. In diesem Gremium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss ( http://www.g-ba.de ) haben Dachorganisationen als Interessenvertretung für Patientinnen und Patienten eine beratende Stimme.
Nach meinen Recherchen ist der Western Blot Test nicht explizit aus den Kassenleistungen ausgenommen aber unter Vorbehalte gesetzt worden. Ich kann Ihnen nur raten, sich mit den Dachorganisationen der Patientenvertretung in Verbindung zu setzen um über diesen Weg eine Aufhebung der Vorbehalte zu versuchen.
Diese vier Organisationen sind:
-der Deutsche Behindertenrat (DBR), c/o BAG SELBSTHILFE e. V., Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211 31006-0, Telefax: 0211 31006-48, info@deutscher-behindertenrat.de, http://www.deutscher-behindertenrat.de/
-die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), Infotelefon Montag bis Donnerstag von 13-14 Uhr. Tel. 089-76755131, http://www.gesundheits.de/bagp/
-die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V., c/o Stabsstelle Susanne Grebe-Deppe, Lehmkuhle 4, 37191 Gillersheim, EMail: dagshg@gmx.de, Internet: http://www.dag-shg.de
-der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, info@vzbv.de, http://www.vzbv.de/go/
Anders verhält es sich mit der Aufnahme in die Liste der chronischen Erkrankungen. Hier hat die Regierungskoalition die Anzahl der zu berücksichtigenden Krankheiten auf maximal 80 beschränkt. Die Auswahl der Erkrankungen wurde durch das Bundesversicherungsamt, einer selbständigen Behörde des Ministeriums für Arbeit und Soziales festgelegt. Bei der Auswahl ist dann die Borreliose nicht berücksichtigt worden, wie viele andere chronischen Erkrankungen auch nicht. Wir haben diese Beschränkung immer kritisiert und eine gesetzliche Änderung gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Lötzer