Frage an Ulla Lötzer von Dorothea H. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Lötzer,
halten Sie die gleichzeitige Abgeordnetentätigkeit des Herrn Lauterbach und seine bezahlte Nebentätigkeit als Aufsichtratsmitglied in der Röhn AG für vereinbar?
Was tun S i e dagegen?
Sehr geehrte Frau Haas,
ich weiß nicht, wie Herr Lauterbach sein Aufsichtsratsmandat bei der Rhön AG wahrnimmt und ob er dort auch als kritisches Aufsichtsratsmitglied auftritt. Dafür sind diese Gremien leider nicht transparent genug.
Grundsätzlich bleibt jedoch das Problem, dass gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes Anfang der 80er Jahre Aufsichtsratsmitglieder immer dem Wohl des Unternehmens verpflichtet sind. Gibt es einen Widerspruch zwischen dem „Gemeinwohl“ und dem „Wohl des Unternehmens“ muss – so der Bundesgerichtshof – das Aufsichtsratsmitglied zugunsten des Unternehmens handeln. Insofern wird es dann schon zum Problem, wenn ein Politiker, der mit der Gesundheitsreform befasst ist, Aufsichtsratsmitglied in einem betroffenen Unternehmen ist.
Leider muss man feststellen, dass Herr Lauterbach – ebenso wie andere ausgewiesene Gesundheitsexperten der SPD – sich bei der Entscheidung über die Gesundheitsreform Anfang 2007 im Gesundheitsausschuss krank gemeldet und durch Parteisoldaten ersetzen lassen hat. Es nützt wenig, sich in der Öffentlichkeit gegen die Reform zu wenden und dann bei den Abstimmungen zu fehlen.
Herr Lauterbach handelt auf der Basis bestehender Gesetze, seine Tätigkeit kann deswegen auch nicht unterbunden werden. Ich setze mich allerdings seit Jahren dafür ein, dass Aufsichtsräte transparenter werden und dass zumindest Mitglieder, die von öffentlichen Einrichtungen entsandt werden auch dem Gemeinwohl verpflichtet sein müssen.
Mit freundlichem Gruß
Ulla Lötzer