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Ulla Lötzer
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Frage von Günter B. •

Frage an Ulla Lötzer von Günter B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Lötzer,

seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz in Kraft.
Schon der Titel ist eine Zumutung.

Haben Sie diesem Gesetz zugestimmt?

Wenn Sie gegen dieses Gesetz gestimmt haben, welche Möglichkeiten sehen Sie dann,
die Substitutionsmöglichkeit eines Medikaments bei nur einer übereinstimmenden
Indikation zeitnah wieder zu verbieten?

Hier sind meines Erachtens fundamentale Gesundheitsinteressen der Patienten
wirtschaftlichen Interessen geopfert worden.

mfg Günter Bloitzheim

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Bloitzheim,

ich habe - wie meine Fraktion - dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz nicht zugestimmt.

Zu dem von Ihnen angesprochenen Problem: Die neuen Austauschregelungen ermöglichen, dass Versicherte Arzneimittel nehmen müssen, die nicht für ihre Indikation zugelassen sind. Das dürfte für reichlich Verwirrung sorgen und provoziert Falscheinnahmen und damit Fehlversorgung und Gesundheitsschäden. Damit werden alle Grundsätze des Patientenschutzes und der Arzneimittelsicherheit verletzt. Wir favorisieren stattdessen die Vereinheitlichung der Zulassungsindikationen von wirkidentischen Arzneimitteln (Wirkstoffgleich, gleiche Freisetzung, vergleichbare Darreichungsform etc.). Das ermöglicht den Austausch aller entsprechenden Arzneimittel untereinander und vereinfacht die Regulierungsmöglichkeiten erheblich (Umsetzung von Festbeträgen u.a.). Der Novellierung der Packungsverordnung (zweiter Teil der neuen Austauschpflichten) stehen wir positiv gegenüber, auch wenn die Umsetzung durch sich unklug gewählte Übergangszeiträume derzeit für Verwirrung bei Patientinnen und Patienten, Apotheken und Herstellern sorgt. Hier hätten wir uns mehr und besser koordinierte Anpassungszeiträume für die Beteiligten gewünscht.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Lötzer