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Ulla Lötzer
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Frage von rene k. •

Frage an Ulla Lötzer von rene k. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Lötzer,

wer kontrolliert die ARGE, wer gibt verunsicherten Hartz-IV-Aspiranten Rat? Der Fall: Meine Patientin bezieht Rente, der Ehemann wird arbeitslos durch Betriebsunfall und soll ab 2/08 ALG 2 beziehen. Die ARGE will die Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente der Ehefrau prüfen und verlangt darüber Auskunft. Darf sie das? Einen Anwalt können die beiden sich nicht leisten.

Über eine Antwort würde ich mich freuen,
frl. Grüße, R.Knauff

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Knauff,

Ich muss Ihnen auf Ihre Anfrage leider folgende Antwort geben: Die zuständige ARGE ist berechtigt, Auskunft über das Einkommen der Ehefrau zu verlangen. Dazu ist der entsprechende gültige Rentenbescheid vorzulegen.

Ist die bisherige Rente nur befristet bewilligt worden, ist die ARGE auch berechtigt zu prüfen, ob und welches Einkommen der Ehefrau über den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten zur Verfügung steht. Ist kein oder nur für eine begrenzte Zeit Einkommen zu erwarten, wäre auch die Ehefrau als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft anspruchsberechtigt auf Grundsicherung. Dies gilt nicht, wenn sie weiterhin erwerbsunfähig ist und damit weiterhin EU-Rente beanspruchen möchte.

Der Antragsteller sollte auf jeden Fall eine Beratung suchen. Diese kann er bei fast allen Standorten unserer Partei finden, weiter kann er sich an eine Geschäftsstelle des Arbeitlosenverbandes wenden oder er sucht sich aus dem Telefonbuch einen Rechtsanwalt, der auf das Sozialrecht spezialisiert ist. Um diesen in Anspruch zu nehmen braucht er aber in der Regel einen "Bescheid" des Amtes gegen den er vorgehen will. Dann werden die Kosten über die Beratungshilfe abgedeckt. Sozialrechtsanwälte erläutern ihre Verfahrensweise bevor Kosten entstehen bereits bei einem Telefonat.

Wir halten die Hartz-Gesetze an sich für einen Skandal. Die Regelungen sind für die Betroffenen oft entwürdigend. Hartz IV ist Armut per Gesetz und muss grundsätzlich überwunden werden.

Mit besten Grüßen und hoffentlich Erfolg im Einzelfall
Ulla Lötzer