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Ulla Lötzer
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Frage von Linda F. •

Frage an Ulla Lötzer von Linda F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Lötzer,

im Februar tritt das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft, welches u.a. die Abnahme des Neugeborenen-Screenings auf angeborene Stoffwechseldefekte betrifft. Hebammen dürfen dieses dann nur noch nach ärztlicher Anordnung und Aufklärung abnehmen. Für eine evtl. rechtzeitige Behandlung muss das Blut für das Screening zwischen der 36. und 72. Lebensstunde aus der kindlichen Ferse abgenommen werden. Bisher sind nahezu alle Neugeborenen getestet worden, das ist mit dieser Regelung in Zukunft nicht zu erwarten.

In der Praxis wird die neue Regelung zu erheblichen Problemen führen, z.B. nach ambulanten Geburten oder Hausgeburten, da die Eltern dann erst später wieder einen Kinderarzt aufsuchen. Es bedeutet für die Kinder das sie in den ersten Lebenstagen unnötigen negativen Faktoren (Kälte, Bakterien in der Kinderarztpraxis, Stress) ausgesetzt werden müssen. Es bedeutet für die Eltern unnötigerweise das Verlassen der geschützten häuslichen Atmosphäre und Stress in dieser sensiblen Phase. Für die Arztpraxen bedeutet es enorm viel mehr Aufwand. Für mich als Hebamme bedeutet es unnötige Bürokratie (Aufklärung der Eltern über das Prozedere, rechtliche Absicherung) und nicht zuletzt auch Kompetenzverlust (seit vielen vielen Jahren nehmen Hebammen das Screening ab).

Ich habe nicht den Eindruck, das in diesem Fall des Gendiagnostikgesetzes die Kosten den Nutzen aufwiegen. Ich befürchte im Gegenteil sogar das es viel häufiger zu unerkannten Stoffwechselstörungen einer hohen Motrbiditäts und Mortalitätsrate kommen wird. Unterstützen kann ich diese Befürchtung mit der Aussage der Gesellschaft für Neugeborenenscreening e.V. ( http://www.screening-dgns.de/nuraktuelles1.htm )

Können Sie sich dafür Einsetzen das ein entsprechender Passus in das Gesetz mit aufgenommen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Linda Franke

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Franke,

die Linksfaktion war sich des Problems des unvollständigen Neugeborenenscreenings bei Geburten, die unter Verantwortung einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers ablaufen, durchaus bewusst. Wir haben dazu einen sog. Entschließungsantrag eingebracht. Darin soll der Bundestag in Punkt 4 die Bundesregierung auffordern, "die Hebammen sowie Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte als verantwortliche Personen im Rahmen von Neugeborenen-Screenings, die bislang hauptsächlich genetische Untersuchungen (wie bspw. Blutabnahme) zu medizinischen Zwecken vornehmen, in § 7 Absatz 4 des Gendiagnostik- gesetzes als Ausnahme zum umfassenden Arztvorbehalt ergänzend aufzunehmen, um weiterhin die fast lückenlose Untersuchung auf Stoffwechselerkrankungen für alle Neugeborenen zu erhalten." Den gesamten Entschließungsantrag können Sie hier einsehen: http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7713612533_1612746.pdf

Leider folgte der Bundestag diesem Entschließungsantrag nicht. Wir bedauern, dass wir als Oppositionsfraktion nicht die Möglichkeit haben, weitergehende Schritte zu unternehmen, wenn die Mehrheit des Bundestages dagegen gestimmt hat.
Natürlich unterstützen wir diese Forderung nach wie vor und wünschen Ihnen in Ihrem Eintreten für ein lückenloses Neugeborenen-Screening und für praxisgerechte Regelungen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Lötzer