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Frage von Meinhard K. •

Frage an Ulla Jelpke von Meinhard K. bezüglich Recht

Hallo Frau Jelpke,
meine Frage hätte ich auch jedem anderen Parteimitglied stellen können. Sie sind jedoch meiner Heimat (NRW) am nächsten und hatten die höchste Antwortquote :-) .
Mit meinem Anliegen hatte ich mich bereits erfolglos an das BM für Justiz mit der Bitte um Nachbesserung und an den hier örtlich direkt gewählten Abgeordneten des BT sowie an die Linke in Dorsten gewendet. Leider waren alle Antworten ziemlich unbefriedigend. Es geht um das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusGlG).

Ich möchte daher meine Frage anders/neu formulieren:
- Ist die jetzige Regelung des Versorgungsausgleich gerecht ?
- Warum ist eine "endgültiger Ausgleich ohne Rückfunktion" die Grundlage des Gesetzes ?
- gibt es jemanden, der die praktische Funktion des Gesetzes versteht und mir erklären könnte ?
- Bleiben erworbene Rentenansprüche erhalten, auch wenn Versorgungspflichtiger/Berechtigter verstirbt ?
und
- WIEVIEL GELD sparen die Rentenkassen jährlich ein, indem sie vorab von Frührentnern kassieren ohne einen Versorgungsberechtigten (in der Regel noch im Arbeitsleben) bedienen zu müssen (Bundeswehrsoldaten z.b.)
und WIEVIEL Geld kassiert die Rentenkasse von Versorgungspflichtigen, obwohl der Berechtigte bereits verstorben ist (kleine Anfrage ?)
Ich meine, dass besonders mit dem Tod des Berechtigten Kasse gemacht wird auf Kosten der Versorgungspflichtigen.... und das nicht zu knapp, mit der Begründung, das beim Tode des Pflichtigen ja auch der Berechtigte weiter versorgt werden müsse, ohne dabei zu beachten, dass die Kassen dann dem Pflichtigen NICHTS mehr zahlen brauchen..... Ich weiss, schwierig zu lesen, ist aber genau das, was dieses Gesetz macht.

Meine Fragen resultieren aus der Tatsache, dass ich zur Zeit rund 1100,- Euro monatlich an meine Ex-Ehefrau zahle, obwohl diese bereits verstorben ist …. und die 36monatsfrist aus dem § 37 VerAusGlG damals überschritten war. Sollte ich sie um 10 Jahre überleben summiert sich die Zahlung für nichts auf mind. 130.000 Euro. Zudem bin ich durch diese Scheidung in 2015 seit 2017 privatinsolvent weil ich die ehelichen Schulden allein nicht mehr tragen konnte. Meine EX hatte sich geweigert einen Teil davon zu übernehmen.

Mir wäre es sehr wichtig, dieses Gesetz "bloszustellen" und nachweisen zu können , dass die Rentenkassen dadurch Gewinne machen, und nicht , wie vom Petitionsausschuss des BT und des BM für Justiz behauptet wird , dass die Gemeinschaft aller Versicherten durch eine Rückführung von Rentenpunkten belastet wird.

mit freundlichen Grüßen
Meinhard Kloß
 

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kloß,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie mir die Gelegenheit geben zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Als Innenpolitikerin bin ich dabei nicht tief genug im Thema, um auf alle ihre Fragen detailliert zu antworten.

Beim Versorgungsausgleichgesetz gibt es definitiv Reformbedarf. Nach meiner Kenntnis sieht es das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ebenso, da das Ministerium, Mitte Juni dieses Jahres, die Fachexperten zu einer Gesprächsrunde, u. a. zu diesem Thema, eingeladen hat.

Für DIE LINKE ist es wichtig die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, sowie den Schutz der während der Lebenspartnerschaft erworbenen Versorgungsansprüche zu gewähren.
Es wäre besser, wenn eine Durchführung des Versorgungsausgleiches erst bei Eintritt im Rentenalter geprüft wird. Wenn zudem die Ehepartner einen Rechtsanspruch bekommen, um nach der Ehescheidung beim Versorgungsträger die Rentenbeträge abzufragen, würde man die Justiz im Scheidungsprozess entlasten. Zugleich würden die Geschiedenen trotzdem eine Auskunft über die wahrscheinlichen Rentenbeiträge erhalten. Eine entsprechende Verschiebung des Versorgungsausgleiches hätte keine Nachteile, dafür aber Vorteile. Beispielsweise wäre eine nachträgliche Rückübertragung beim Todesfall vor dem Renteneintritt überfällig.

Wir werden die anstehende Reform kritisch begleiten und unsere Vorschläge mit einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Jelpke