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Ulla Jelpke
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Frage von Lars H. •

Frage an Ulla Jelpke von Lars H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Jelpke,

in einem Artikel auf heise.de http://www.heise.de/newsticker/meldung/101906 sehe ich Sie mit den Worten zitiert, dass sich Dr. Wolfgang Schäuble selbst zur "dringlichsten Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" entwickle. Diese Einschätzung erhält meine vollste Unterstützung.

Mich würde interessieren, ob Sie diesen Gedankengang auch konsequent zu Ende führen wollen und auf einen Antrag auf Entscheidung, ob die CDU als verfassungswidrig einzustufen ist, drängen werden. Dass der Minister für seine Pläne Rückendeckung von seiner Partei und der Kanzlerin erzählt, sollte wohl Anlass genug sein.

Als gesetzliche Grundlage sehe ich die Folgende:

Art. 21(2) GG: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

§ 43(1) BVerfGG: Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hummert

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Hummert,

Sie wissen ja: nicht einmal für einen Verbotsantrag gegen die NPD gibt es gegenwärtig eine Bundestagsmehrheit. Nicht nur deswegen verzichtet DIE LINKE darauf, einen Verbotsantrag gegen die CDU zu stellen.
Es ist natürlich völlig unbefriedigend, dass es nur wenig Möglichkeiten gibt, dem "Verfassungsminister" tatsächlich in die Parade zu fahren. Immerhin: Wir haben das Bundesverfassungsgericht, das Schäuble und Co. immer wieder in die Schranken weist; wir haben (wie in Heiligendamm gesehen), kritische Bürgerinnen und Bürger, die sich ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht von Polizei und Bundeswehr nehmen lassen. Ich glaube, Letzteres ist wichtiger als das passive Hoffen auf Richtersprüche: Dass sich die Menschen direkt wehren, wenn man ihnen die Grundrechte nehmen will.
Die Rechte, die wir haben, sind uns nicht geschenkt worden, sie wurden erkämpft. Und sie werden nur durch Kampf (aktives BürgerInnen-Engagement) verteidigt.

Solidarische Grüße
Ulla Jelpke