Frage an Ulla Jelpke von Daniel P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Jelpke,
die Antifa wird vom BfV als extremistische Vereinigung eingestuft. Warum bekennen Sie sich als Bundestagsabeordnete zu einer kriminellen Vereinigung?
Sehr geehrter Herr P.,
Sie irren sich! „Die“ Antifa wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht als extremistische und schon gar nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft. Denn es gibt überhaupt keine einheitliche Vereinigung namens Antifa sondern eine Vielzahl von Gruppen, Vereinen, Organisationen und Individuen, die auf verschiedener Ebene gegen Rechtsextremismus, Neofaschismus, Antisemitismus und Rassismus aktiv sind.
Antifa bedeutet Antifaschismus. Und Antifaschismus sollte für jeden Demokraten und jede Demokratin eine Selbstverständlichkeit sein. Muss ich Sie daran erinnern, dass es Faschisten waren, die in der letzten Zeit den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke und die zwei Bürger vor der Synagoge in Halle ermordeten? So wie seit 1990 rund 200 Menschen in Deutschland von Nazis, Rassisten und anderen Rechtsextremisten ermordet wurden.
Wenn Sie vor diesem Hintergrund antifaschistische Gruppierungen für kriminelle Vereinigungen halten, sollten Sie sich ernsthaft fragen, ob Sie eigentlich auf dem Boden der Demokratie stehen.
Im Übrigen ist es mir auch ziemlich egal, wen der Verfassungsschutz als extremistisch einstuft. Denn diese Behörde hat mit ihren V-Leuten wesentlich zum Aufbau der militanten Neonaziszene in Deutschland beigetragen. So scheiterte schon das erste NPD-Verbotsverfahren an der Durchsetzung der NPD mit Verfassungsschutzspitzeln – das Bundesverfassungsgericht beklagte daher eine „mangelnde Staatsferne“ dieser Partei. Ich erinnere auch daran, wie der Verfassungsschutz seine schützende Hand über die NSU-Terroristen gehalten hat. Alles keine Einzelfälle. Daher forderte ich die Auflösung des Verfassungsschutzes.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulla Jelpke