Frage an Ulla Jelpke von Jürgen M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Jelpke,
gemäß mir vorliegenden Informationen geht Ende März eine große Grundgesetzänderung in die Entscheidung. Darunter soll auch heimlich das Autobahnnetz privatisiert werden. Wie stehen Sie zu dem Thema und warum können Volksvertreter die Mehrheit des Volkes einfach ignorieren um wenigen Mitbürgern die Taschen zu füllen?
Sehr geehrter Herr Möller,
vielen Dank für ihre Fragen.
DIE LINKE. hat sich im Februar mit dem Antrag "Autobahnprivatisierungen im Grundgesetz ausschließen" auf Bundestagsdrucksache18/11165 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811165.pdf) klar gegen die Privatisierung ausgesprochen.
Meine für dieses Thema zuständigen FraktionskollegInnen Herbert Behrens und Sabine Leidig haben darüber hinaus mit zwei MdBs der Fraktion Bündnis 90/ Die Grüne und einem MdB des SPD-Fraktion sowie Gewerkschaften (ver.di, VdStra) und anderen Organisationen (BUND, Robin Wood, Naturfreunde, attac, GiB u.a.) die Plattform gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft gegründet. Dieses Bündnis bereitet gerade Aktionswochen vor, die ab 1. April starten sollen. Nähere Informationen und wie Sie sich beteiligen können finden sie unter www.keine-fernstrassengesellschaft.de (http://www.keine-fernstrassengesellschaft.de> oder www.gemeingut.org
Für beide Gesetzesentwürfe – zum einen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) auf Bundestagsdrucksache 18/11131(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf) und zum anderen der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften“ auf Bundestagsdrucksache 18/11135(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811135.pdf) – sind jeweils Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig.
Ob der Bundesrat sich dagegen stellt ist fraglich, denn diese Grundgesetzänderungen sind im Gesamtpaket der Bund-Länder-Finanzen enthalten, dem die Ministerpräsidenten der Länder zugestimmt haben, weil sie im Gegenzug 9,7 Mrd. Euro vom Bund erhalten. Eine realistische Chance besteht eher im Bundestag, wenn ausreichend SPD-Abgeordnete den Gesetzentwürfen ihre Zustimmung versagen –Bürgeranfragen können hier helfen, um diese vom Volk gewählten Vertreter unter Druck zu setzen und ihre Meinung zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulla Jelpke