Frage an Ulla Jelpke von Georg Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Jelpke,
ich ersuche um baldige Mitteilung, ob Sie gegen das am 11.07.2014 vom Bundespräsidenten ausgefertigte 30. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes klagen und dieses durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen werden.
Die Sprecherin des Bundespräsidenten selbst teilte dazu mit:
"Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung gehindert hätten."
Wie Sie wissen, haben viele Bürger und anerkannte Staatsrechtler wie Herr Prof. von Arnim weiter sehr große verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz.
Ich verweise hierzu auf
1.) die öffentliche Petition "Keine Diätenerhöhung für Abgeordnete" www.openpetition.de oder
2.) die Stellungnahme von Herrn Prof. von Arnim zur verfassungswidrigen Diätenerhöhung für Abgeordnete www.stern.de
Herr Prof. von Arnim stellt hierzu u. a. fest:
"Ich habe … keinen Zweifel (an der Verfassungswidrigkeit des Diätengesetzes), ebenso wie auch die ganz große Mehrheit der anderen staatsrechtlichen Autoren. Wir können uns dabei auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts stützen …
Die geplante Abgeordnetenrente ist ein großes Privileg, das sich die Volksvertreter in eigener Sache bewilligen. Für ein einziges Jahr im Parlament erwerben die Abgeordneten einen monatlichen Versorgungsanspruch von 227 Euro. Das ist achtmal so viel wie ein normaler Arbeitnehmer für ein Arbeitsjahr erwirbt. Der bekommt nämlich für ein ganzes Arbeitsjahr eine monatliche Rente von 28 Euro. Unabhängig davon gibt es im Gesetzentwurf eine größere Zahl von Regelungen, die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar und deswegen verfassungswidrig sind."
Werden Sie auf rasche einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts dringen?
Freiwillige Spenden, wie von der Linken vorgeschlagen, schaffen hier keine wirkliche Lösung.
Andere politische Fragen lassen Sie auch stets vom Bundesverfassungsgericht prüfen!
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr Zenker,
DIE LINKE teilt die politischen Bedenken gegen die Änderung des Abgeordnetengesetzes. Das betrifft sowohl die Höhe der nun beschlossenen Erhöhung als auch die eher kosmetischen Änderungen bei der Altersvorsorge. Wir vertreten die grundsätzliche Forderung, alle Einkommensarten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen - dem steht eine beamtenrechtsähnliche Neuregelung, wie sie nun für die Abgeordneten beschlossen wurde, entgegen.
Ob es unabhängig von den politischen Bewertungen dieses Gesetzes auch verfassungsrechtliche Bedenken gibt, mit denen sich eine Klage erfolgreich begründen ließe, kann ich nicht bewerten. Die Fraktion strengt jedenfalls bislang keine entsprechende Klage an. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Fraktion nur über begrenzte Ressourcen verfügt, um solche Verfahren führen zu können. Ich gebe Ihre Anregung aber gerne weiter.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulla Jelpke