Frage an Ulla Jelpke von Rolf P. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Frau Jelpke,
wie man der Nummer 5 der EU-Nachrichten vom 13.3.2014, Seite 1 und 2, entnehmen kann, "will die EU den Menschen in der Ukraine zur Seite stehen und dem Land eine bessere Zukunft ermöglichen". Dazu zählt, dass "die Menschen in der Ukraine die Solidarität der EU spüren, indem sie leichter nach Westen reisen oder dort studieren können". Die Kommission strebt dazu die Aufhebung der Visumpflicht für Ukrainer, die für neunzig Tage in den Schengenraum reisen wollen, und andere legale Migrationsmöglichkeiten an. Ich frage: 1.Wann ist mit solchen Vebesserungen zu rechnen? Desweiteren frage ich 2., wann mit dem Abschluß des von der Vorgängerregierung in der Ukraine zwar beschlossenen, aber nicht unterzeichneten Sozial- und Rentenversicherungsabkommens mit Deutschland, das u.a. eine gegenseitige Anerkennung von rentenversicherungsfähigen Arbeitszeiten für den Bezug einer Rente von in Deutschland wohnenden Ukrainern mit einer Niederlassungserlaubnis für Deutschland ermöglichen würde. Welche Chancen sehen Sie für eine schnelle Umsetzung eines solchen Abkommens im Sinne der aus der Ukraine nach Deutschland ausgewanderten Menschen? Und schliesslich frag ich mich 3., falls die Ost- und/oder Südukraine zum Kriegsgebiet wird, möglicherweise für einen langen Zeitraum, welche Möglichkeiten es für Angehörige (Eltern, Geschwister) von in Deutschland lebenden Ukrainern geben wird, aus diesem Gebiet legal vor einem möglichen Krieg zu fliehen. Wie wird von der EU über ein everntuelles Asylrecht für solche Personen gedacht bzw. was wird für solche Personen von der EU überhaupt getan?
Sehr geehrter Herr Pollberg,
Abgeordnetenwatch hat mich leider mit über einem Jahr Verspätung von Ihrer Frage unterrichtet, verzeihen Sie also bitte die späte Antwort. Da scheint es ein technisches Problem gegeben zu haben. Ihre Frage, wann mit der Visapflicht für Ukrainer Schluss ist, hat sich ja zwischenzeitlich schon fast von selbst beantwortet: Noch lange nicht. Mir sind keinerlei konkrete Planungen bekannt.
Das Sozialabkommen mit der Ukraine wird auch schon seit Jahren verhandelt, genauso wie dasjenige mit Russland. Die Fortschritte sind auch hier nicht messbar, wobei ich Ihnen jetzt nicht genau sagen kann, woran genau es hakt. Da müssten Sie sich an unsere Sozialpolitiker wenden, z. B. an Katja Kipping, unsere sozialpolitische Sprecherin (katja.kipping@bundestag.de).
Bezüglich Aufenthaltsmöglichkeiten für ukrainische Kriegsflüchtlinge gibt es derzeit eine Regelung, derzufolge Asylanträge von Ukrainern nicht bearbeitet werden. Dadurch haben sie einen einstweilen legalen Aufenthalt in Deutschland. Die Bundesregierung will abwarten, bis sich die Lage klärt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE unter Bundestags-Drucksache 18/5177. Über das Verhalten anderer EU-Staaten gegenüber ukrainischen Flüchtlingen kann ich Ihnen nichts sagen. Generell gibt es, was Flüchtlinge aus Kriegsgebieten angeht, das Instrument eines humanitären Aufenthaltstitels, der auf der Genfer Flüchtlingskonvention basiert. Das betrifft etwa derzeit die meisten Flüchtlinge aus Syrien.
Ich stehe für Ihnen Nachfragen gerne zur Verfügung - und hoffe, dass diese dann fehlerfrei und rasch übermittelt werden.
Freundliche Grüße
Ulla Jelpke