Unterhalb welchen Monatseinkommens habe ich einen Anspruch darauf, dass mich das Sozialamt HM bei der Anschaffung einer Brille unterstützt ?
Das hat mit meinem Recht auf Menschenwürde zu tun, wie Ihnen bekannt sein sollte.
Sehr geehrter Herr F.,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage. Da ich in Ihrem Fall keine Einzelheiten kenne, beantworte ich die Frage gerne ganz allgemein.
Laut Bundesgesetzgebung gehört der Erwerb einer Brille derzeit grundsätzlich nicht zu den Leistungen, für die der Staat finanzielle Unterstützung für Bürgergeld-empfängerinnen und -empfänger bereitstellt. Die Bundesagentur für Arbeit betont in diesem Zusammenhang, dass der Erwerb einer Brille in der Regel selbst getragen werden muss. Allerdings übernimmt die Krankenkasse bei Personen mit erheblicher Sehbeeinträchtigung, die als Härtefall anerkannt sind, üblicherweise die Kosten für die Sehhilfe.
Es besteht zudem die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für eine Brille vom Sozialamt zu erhalten. Allerdings muss die Sehhilfe hierfür nachweislich der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben dienen, und in der Regel muss eine Behinderung vorliegen, damit das Sozialamt die Kostenübernahme gemäß dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) genehmigt.
Anders sieht es hingegen bei Reparaturen von Brillen aus. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts darf das Jobcenter einen Antrag auf Brillenreparatur nicht mit der Begründung ablehnen, dass die Reparatur bereits im Regelsatz enthalten sei (B 14 AS 4/17 R). Somit ist es im Rahmen des Bürgergeld-Sonderbedarfs möglich, eine Reparatur an der Brille durchzuführen. Die Richterinnen und Richter betonten, dass der Sonderbedarf dazu dient, Bedürfnisse zu decken, die nicht in die Ermittlung des Regelbedarfs einbezogen sind, was auf die Reparatur von Brillen zutrifft.
Ihnen ein schönes Osterfest.
Mit freundlichen Grüßen,
U. Watermann