Was hältst du von der verfassungsrechtlich verankerten Pflicht, das Lebensrecht ungeborener Kinder zu schützen? Was wirst dafür tun, dass dies auch künftig so bleibt?
Sehr geehrter Herr K.,
Bezugnehmend auf meine Antwort auf Ihre Frage vom letzten Jahr zum selben Thema kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Im neuen Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, dass §219 gestrichen wird. Damit sollen Ärztinnen und Ärzte öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Hierzu wird zeitnah ein Gesetzentwurf vorgelegt.
Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken werden. Dazu gehört auch die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen. Schwangerschaftskonfliktberatung wird in Zukunft auch online möglich ein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.
In Hinblick auf die Paragraphen 218 ff. (straflose Abtreibung bis 12. Schwangerschaftswoche) sage ich, dass Schwangerschaftskonflikte nicht ins Strafrecht gehören.
Freundliche Grüße
Uli Grötsch, MdB