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Frage von Manuel N. •

Frage an Uli Grötsch von Manuel N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grötsch,

selbst als Partei Mitglied bin ich schwer davon enttäuscht, dass auf Drängen der SPD den Parteien eine außerordentliche Erhöhung ihrer Finanzierung aus Steuermitteln erhalten sollen. Es gibt bei den Mitteln eine an die Inflation gekoppelte Erhöhung (§18 (2) PartG).

Wie stehen Sie zu dieser außerordentlichen Erhöhung?

In diesem Zusammenhang findet ich es interessant, dass die maximalen Zuwendungen an die Inflation geknüpft sind, die Steuerfreibeträge allerdings nicht.
Warum werden die Freibeträge nicht mit der Inflation erhöht?

Beste Grüße

M. N.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Parteienfinanzierung, die Sie auch dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka gestellt haben. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/burkhard-lischka/question/2018-06-08/299269 Seinen detaillierten Ausführungen schließe ich mich an und möchte eine persönliche Anmerkung zum Thema Parteienfinanzierung ergänzen:

Ich kann verstehen, dass viele Bürgerinnen und Bürger über das schnelle Verfahren verwundert sind. Auch ich hätte mir gewünscht, dass wir uns als Parlament mehr Zeit nehmen. Das schnelle Verfahren hat leider dazu geführt, dass das an sich richtige und notwendige Vorhaben in der öffentlichen Meinung in Diskredit geraten ist. Ich bin aber überzeugt, dass die 25 zusätzlichen Millionen Euro in die politischen Parteien richtig investiert sind.

Die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern hat sich gerade in den letzten 5-6 Jahren aufgrund von z.B. Twitter und Instagram grundlegend geändert. Im Zeitalter der Digitalisierung wird an den grundgesetzlichen Auftrag der politischen Parteien ein viel höherer Maßstab angelegt. Die Menschen wollen auf YouTube und auf den Internetseiten der Parteien aufwendig produzierte Videos sehen, erwarten Live-Streams von Veranstaltungen und wollen in digitalen Bürgersprechstunden direkt mit den Politikern chatten.

Ich merke das sehr bei meinen ehrenamtlichen Parteifunktionen als Unterbezirksvorsitzender und Generalsekretär der BayernSPD. Die Menschen erwarten zu Recht von den Parteien, dass sie rund um die Uhr Informationen zur aktuellen politischen Lage bekommen und ihre Anliegen schnell und online bearbeitet werden. Auch gestiegene Anforderungen an Sicherheit der Kommunikation und Transparenz erhöhen den Aufwand für Parteien erheblich. Es geht um Datenschutz, E-Mail-Verschlüsselung etc.

Im Übrigen ist diese Gesetzesänderung eine gemeinsame Initiative von CDU, CSU und SPD und nicht wie Sie schreiben ausschließlich auf Drängen er SPD vorangetrieben worden ist. Ich hoffe trotz des "Geschmäckle" für dieses in der Sache richtige und notwendige Gesetz um Unterstützung.

Zu Ihrer Frage nach den Steuerfreibeträgen: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden zwar nicht an die Inflation aber an die Entwicklung der Existenzminima angepasst. Hintergrund ist das vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung entwickelte Gebot, die Existenzminima von Erwachsenen und Kindern steuerfrei zu stellen. Die Existenzminima werden alle zwei Jahre von der Bundesregierung ermittelt und durch den Existenzminimumbericht veröffentlicht. Sofern die Freibeträge unter diesen Existenzminima liegen, werden sie entsprechend angepasst.

Darüber hinaus passt die Bundesregierung den Einkommensteuertarif immer wieder an die sogenannte kalte Progression an. Die Bundesregierung ermittelt die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression und berichtet darüber ebenfalls alle zwei Jahre im Rahmen ihres Progressionsberichts. Bisher wurde die inflationsbedingten Steuererhöhungen immer durch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs zurückgegeben. Dabei werden die Entlastungswirkungen durch die ohnehin bereits erfolgten Anhebungen von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag berücksichtigt. Ein darüber hinaus gehender Anpassungsbedarf wurde in den letzten Jahren durch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs vorgenommen. Im Unterschied zur Anpassung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags an die Entwicklung des Existenzminimums gibt es allerdings kein verfassungsrechtliches Gebot zur Kompensation der Effekte der kalten Progression.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Uli Grötsch