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Uli Grötsch
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Frage von Martina B. •

Frage an Uli Grötsch von Martina B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Stimmen Sie gegen die geplante Grundgesetzänderung am Freitag 02.06.2017? Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung wird dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben. Das ist wirklich unglaublich. Denn schließlich handelt es sich um die größte Grundgesetzänderung seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Wie finden Sie das? Das ist ungelaublich was sich die Politik hier leistet. Jeder Politiker der hier zustimmt, ist für viele Leute NICHT MEHR WÄHLBAR:

Der Ausverkauf Deutschland der durch diese Grundgesetzänderung möglich ist, ist eine Frechheit und Betrug an jedem Steuerzahler.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bächer,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur geplanten Infrastrukturgesellschaft des Bundes und den Änderungen des Grundgesetzes.

Ich bin dem Votum meiner Fraktion nach reiflicher Überlegung und vielen intensiven Gesprächen im und außerhalb des Bundestages nicht gefolgt und habe mit „Nein“ gestimmt. Meine Gründe hierfür möchte ich Ihnen gerne nennen:

Ich sehe es kritisch, dass wir mit den beschlossenen gesetzlichen Regelungen zu keinem klaren Ausschluss von ÖPP-Projekten gelangen konnten. In diesem Zusammenhang ist für mich am Ende auch die Beschlusslage meiner Partei maßgeblich. Der Landesparteitag der BayernSPD am vorletzten Wochenende in Schweinfurt hat sich klar gegen eine staatliche Infrastrukturgesellschaft nach privatem Recht und ÖPP-Projekte in jeglicher Form ausgesprochen. Diesem Beschluss bin ich mit meinem Abstimmungsverhalten gefolgt.

Nichtsdestotrotz ist es falsch, pauschal zu behaupten, dass die Grundgesetzänderung Tür und Tor für die Privatisierung der Autobahnen öffnen würde. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in langen und schwierigen Verhandlungen mit der Union wesentliche Verbesserungen des ursprünglichen Entwurfs erreicht. So ist nun grundgesetzlich geregelt, dass die Infrastrukturgesellschaft „im unveräußerlichen Eigentum des Bundes“ steht. „Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“ Obwohl die SPD-Bundestagsfraktion damit erreicht hat, dass ganz wesentliche Schranken gegen eine Privatisierung der Bundesautobahnen errichtet werden, wollte ich der Grundgesetzänderung unterm Strich nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Uli Grötsch, MdB