Frage an Uli Grötsch von Georg D. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Grötsch,
als mein Abgeordneter wende ich mich an Sie. Ich möchte Sie auf folgende Probleme hinweisen und um eine Lösung bitten.
1. Wir, meine Frau und ich, betreuen zwei alte Menschen. Die Oma, 87 Jahre, hat Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz, der Opa 88 Jahre hat schon mehrere Operationen hinter sich.
Wir haben mit der Caritas Kemnath eine Kombinationspflege für die Oma vereinbart. Die Caritas rechnet meist zum 5. des folgenden Monats ab. Frühestens nach 3 Monaten erhalten wir den Anteil der uns zustehenden Pflegeleistung von der Pflegekasse der Bahnkrankenkasse Rosenheim (BKK). Oft müssen wir nachfragen. Wir kommen uns schäbig wie Bettler vor.
2. Zum Oktober 2015 hat die Caritas-Pflegeorganisation ihre Kosten erhöht. Das bedeutet, wir als das Ende, müssen das auffangen, denn die Pflegeleistungen der Pflegeversicherungen, wurden nicht angepasst.
3. Erst kürzlich wurde das System der Pflegeversicherung „reformiert“, mit viel Eigenlob der Abgeordneten. Hat nicht Herr Lauterbach, SPD, schon von „geringfügigen Nachteilen“ der Angehörigen gesprochen? In der Regel sind Reformen spätestens seit der Agenda 2010 ein Nachteil für die Betroffenen, Disziplinierungsmaßnahmen. Nun hat das bestehende System schon Nachteile für uns, was wird noch auf uns zukommen?
Sehr geehrter Herr Deinlein,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne wie folgt antworte:
Mit der Reform der Pflegeversicherung, das sog. Pflegestärkungsgesetz II, konnten wir nochmals wichtige Erfolge zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erzielen. Von „geringfügigen Nachteilen“ für Angehörige kann meines Erachtens keine Rede sein. Im Gegenteil: Niemand, der vorher schon von der Pflegeversicherung Leistungen erhalten hat, wird zukünftig schlechter gestellt. Zudem unterstützen wir pflegende Angehörige besser als bisher: Die Pflegeversicherung wird für mehr pflegende Angehörige Rentenbeiträge entrichten. Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang die Pflege durch Pflegepersonen erbracht wird und in welchem Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Auch die soziale Sicherung der familiär Pflegenden in der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung wird verbessert. Jemand, der seine Berufstätigkeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld unterbricht, um einen Angehörigen zu pflegen, behält seine Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung.
Zu Ihrer persönlichen Situation möchte ich Ihnen zunächst sagen, dass ich großen Respekt vor Ihrer Leistung habe. Sicherlich erfordert es viel Kraft gleich zwei Menschen zu pflegen.
Dass Sie frühestens nach drei Monaten den Anteil der Ihnen zustehenden Pflegeleistung von der Pflegekasse erhalten, ist für Sie verständlicherweise belastend. Ich empfehle Ihnen daher, den zwischen der Caritas und Ihrer Pflegekasse geschlossenen Vertrag von unabhängigen Pflegeberatern in einem Pflegestützpunkt prüfen zu lassen und sich dann ggf. erneut an die BKK zu wenden. Die Pflegestützpunkte in Bayern finden Sie hier: http://www.stmgp.bayern.de/pflege/beratung_pflege/pflegestuetzpunkte/ . Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten Sie auch zu den erhöhten Kosten.
Da Sie sich mit einem sehr privaten Anliegen an mich wenden, lade ich Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde ein, wenn Sie mehr Informationen wünschen oder noch offene Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Uli Grötsch