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Frage von Sabine I. •

Frage an Uli Grötsch von Sabine I. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Grötsch,

ich habe bei www.abgeordnetenwatch.de gesehen, dass Sie sich noch nicht zum Thema Fracking-Verbot geäußert haben, wie leider viele Mitglieder Ihrer Partei.

Als Bewohnerin Ihres Wahlkreises möchte ich Sie bitten, sich hierüber Gedanken zu machen.

Nach eingehender Beschäftigung mit dem Thema sehe ich eine erhebliche Gefährdung für die Umwelt und die Gesundheit der davon betroffenen Menschen.

Außerdem haben wir jetzt schon mehr erschlossene Öl- und Gasreserven weltweit, als das Klima noch vertragen kann. Deshalb sollten wir lieber unseren ganzen Einsatz in den Ausbau der erneuerbaren Energien stecken als in den immer aufwendigeren und gefährlicheren Abbau von fossilen Brennstoffen.

Frankreich hat es uns vorgemacht mit einem generellen Fracking-Verbot. Dem sollten wir folgen. Ich kenne das Argument, dass unsere Umweltbestimmungen jetzt schon ausreichend streng sind, aber ein generelles Frackingverbot würde ein starkes Signal senden, dass es Deutschland mit dem Umwelt- und vor allem dem Klimaschutz ernst ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Dipl.-Ing. Sabine Ivey-Frank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ivey-Frank,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich mich bewusst entschieden, nicht an dem "Petitions-Check" zum Fracking-Verbot teilzunehmen. Das hat zwei Gründe:

Zum einen lässt sich ein Thema wie Fracking nicht auf eine Stellungnahme mit Ja, Nein oder Enthaltung beschränken. Das ist insbesondere deswegen nicht möglich, da die SPD-Fraktion im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren Änderungen durchzusetzen versucht, die ich abwarten und genau prüfen will. Erst dann kann ich ein Urteil über mein Abstimmungsverhalten geben.

Zum zweiten sind Petitionen aus meiner Sicht beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages besser aufgehoben: Eine Befassung durch den Bundestag ist hier bei jeder Petition garantiert. Außerdem gibt es hier keine Vorauswahl der Themen. Und selbstverständlich können Sie auch online Petitionen einreichen, mitzeichnen und diskutieren: www.epetitionen/bundestag.de.

Daneben möchte ich Ihnen aber gerne an dieser Stelle meine Position zu Fracking erläutern:

Zunächst unterscheidet der Gesetzentwurf zwischen konventionellem Fracking in Sandgestein und unkonventionellem Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein. Ersteres wird z.B. in Niedersachsen bereits seit den 1960er Jahren praktiziert und soll unter strengeren Umweltauflagen als bislang weiter erlaubt sein. Die letztere, weitaus gefährlichere Technik, wird derzeit v.a. in den USA praktiziert und soll in Deutschland vorerst - nämlich mindestens bis zum Jahr 2018 - verboten werden. Diese differenzierte Herangehensweise halte ich für absolut richtig.

Gleichzeitig gibt es im derzeitigen Gesetzentwurf aus meiner Sicht aber auch Schwachstellen. Das betrifft insbesondere mögliche Probebohrungen ab dem Jahr 2018 und die Rolle der Expertenkommission. Prinzipiell will ich mich zwar einer wissenschaftlichen Erforschung nicht verschließen. Aber: Im Anschluss an Probebohrungen darf es in keinem Fall zu einer automatischen Zulassungen von kommerziellen Bohrungen kommen. Derzeit ist nicht geklärt, welche juristischen Auswirkungen das Votum der Expertenkommission hat. Entscheidend ist für mich, dass das Votum der Expertenkommission keine rechtlich bindende Wirkung entfalten darf.

Diese Position teile ich mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion. Auf das Ergebnis der derzeit laufenden Verhandlungen bin ich sehr gespannt. Ich weiß aus vielen Gesprächen, dass sich die Vertreter der SPD bei den Verhandlungen mit der Union sehr engagiert dafür einsetzen, dass Fracking nicht durch die Hintertür einer Expertenkommission genehmigt werden kann.

Am 3. Juli kommt es voraussichtlich zur Abstimmung im Deutschen Bundestag. Auf Nachfrage halte ich Sie gerne weiter auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
Uli Grötsch