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Ülker Radziwill
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Frage von Dietmar S. •

Frage an Ülker Radziwill von Dietmar S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geeherte Frau Radziwill,

zunächst einmal vielen Dank für ihr Interesse und ihr Engagement in der §17 Frage am Klausener Platz!

Ein weiterer Aspekt dieser Problematik sind ja die extrem hohen Betriebskosten. Insbesondere die Posten "Kaltwasser" und "Heizung/Warmwasser" liegen bei diesen Wohnungen über dem Höchstwert des Betriebskostenspiegels und treiben damit die Gesamtmiete weiter in die Höhe. 3 € warme Betriebskosten pro m2 (und mehr) sind keine Seltenheit.

Es ist allgemein bekannt, dass die Bewirtschaftung der WIR Häuser ineffizient, überdimensioniert (Heizkraftwerke) und intransparent (Kostenstruktur) ist.

Viele Mieter wurden bei der letzten Betriebskostenabrechnung auch noch mit einer deftigen Nachzahlung überrascht. Einige Mieter haben dagegen Einspruch erhoben und prompt eine korrigierte Betriebskostenabrechnung erhalten. Bei einer Mieterin wurde aus einer geforderten Nachzahlung von ca. 1000 € ein Guthaben von ca. 200 €!! Recherchen haben ergeben, dass dies kein Einzelfall ist! Wie soll man denn das verstehen? Ist die WIR Wohnungsbaugesellschaft nicht in der Lage, korrekt, seriös und vertrauenswürdig abzurechnen?

Wie stehen Sie dazu? In wieweit ist es möglich, die WIR dazu zu bringen, 1. ihr Betriebskostenmanagement offen darzulegen und 2. effizienter zu wirtschaften?

Viele Grüße,
Dietmar Schulze

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schulze,

vielen Dank für Ihre Anfrage, von der man in jedem Falle sagen muß, das sie nur zu berechtigt ist.

Ein Vermieter obliegt bei der Bewirtschaftung seiner Häuser einem Wirtschaftlichkeitsgebot. Er kann keine Nebenkosten auslösen - und dann umlegen - wenn diese unwirtschaftlich und/oder überteuert sind. Dieses entspricht der ständigen Rechtsprechung, auch des Landgericht Berlin und des für den Klausenerplatz örtlich zuständigen Amtsgerichts Charlottenburg. Es kann deshalb Mietern, wenn sie den Eindruck haben, die Betriebskosten seien ungerechtfertigt, nur angeraten werden, die Abrechnung überprüfen zu lassen, z.Bsp. durch Mieterverbände, -vereine oder Rechtsanwälte. Gegebenenfalls muß dann auf die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung abgestellt werden.

Sie erwähnen selber, daß entsprechende Verstöße von Mietern dazu geführt haben, daß sie eine korrigierte Betriebskostenabrechnung erhalten haben. Ich kann mir in diesem Sinne nur wünschen, daß Mieter auch weiterhin in derartigen Fällen auf ihren Rechten bestehen.

Ich erlaube mir, Ihre Mail auch an die Verantwortlichen der WIR weiter zuleiten, mit der Bitte, Ihnen eine Stellungnahme zukommen zu lassen.

Selbstverständlich engagiere ich mich gerne für die Interessen der Mieter und Mieterinnen am Klausernerplatz, auch in der Frage §17er Wohnungen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichem Gruss

Ülker Radziwill

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