Frage an Ülker Radziwill von Martin H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Im Kiez Klausenerplatz gibt es ein, der Politik seit ca. 20 (!) Jahren bekanntes Mietenproblem der sogenannten §17 Häuser. Altbauten wurden saniert und danach zu Neubauten im sozialen Wohnungsbau erklärt.
Das Verfahren war nicht berechtigt, wie es auch eine 20-jährige Rechtssprechung (über 40 Urteile) immer wieder bestätigt hat. Daran hat auch ein neuer BGH Beschluss nichts geändert, der lediglich ein Langerichts-Urteil nach "Treu und Glauben" bestätigt hat, welches aber nach wie vor davon ausgeht, daß die Bedingungen des §17 nicht erfüllt wurden.
Die Mieten übersteigen inzwischen die berechtigten Mieten des gültigen Mietspiegels. Das wird und führt schon zu zunehmenden Leerstand und wird den Kiez wieder runterführen und das ganze derzeitige ehrenamtliche Engagement der Anwohner völlig ad absurdum führen.
Dazu, um es klar auszudrücken: hier werden die betroffenen Mieter jeden Monat (Fälligkeit der Miete) "betrogen".
Das ist ein unerträglicher Zustand!
Zwei klare Fragen:
Wann wird endlich das hiesige Problem mit den ungerechtfertigten überhöhten Mieten gelöst? (Neubaumieten für modern. Altbauten)
Wird den Mietern bis zu diesem Zeitpunkt von den dafür Verantwortlichen (Politik/WIR Wohnungsbaugesellschaft) die Differenz zwischen korrekter Miete (laut Mietspiegel) und der geforderten Miete erstattet?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
ich bedanke mich für Ihre Geduld bei meiner Antwort auf Ihre Frage.
Sie können sicher sein, dass ich mich als Wahlkreisabgeordnete - wie in der Vergangenheit als auch zukünftig - um dieses Mietenproblem am Klausener Platz kümmere und nicht erst auf das Problem bei einer Mieterveranstaltung im Mai diesen Jahres aufmerksam gemacht werden musste.
Wie Sie wissen, habe ich mich in einem sehr frühen Stadium der Gründung der Bürgerinitiative bezahlbarer Wohnraum am Klausener Platz als Unterstützerin eingeschaltet, um die Mietenentwicklung vor Ort bei den sogenannten §17- Wohnungen den Mietenentwicklungen nach dem Mietspiegel anpassen zu lassen.
Im ehemaligen Sanierungsgebiet am Klausener Platz hatte man seinerzeit die Altbauten in einen neubauähnlichen Zustand versetzt und als solche definiert. Viele Wohnungen wurden durch Grundrissveränderungen vergrößert. Durch die damalige öffentliche Förderung unterliegen sie dem sozialen Wohnungsbau. Daher ist auch zu bedenken, dass die Quadratmeterzahl dieser Wohnungen in der Regel höher ist, als die im eigentlichen sozialen Wohnungsbau.
Sie, als ein mir bekannter Kenner der Thematik um die §17-Wohnungen wissen, wie umfangreich das Problem ist und auch das durch die aktuellen Gerichtsentscheidungen die rechtliche Beurteilung leider nicht zum Vorteil der Mieter ausgefallen ist.
In der Vergangenheit war allem Anschein nach der Druck auf die Politik und auf beide Seiten der Mietvertragsparteien, der Mieter und Mieterinnen und der Wohnungsbaugesellschaft nicht so groß, um eine generelle Problemlösung schon vor Jahren oder Jahrzehnten anzupacken. Die Mieten waren entweder günstiger oder die Mieter wussten teilweise nicht, was konkret in ihren Mietverträgen vereinbart wurde, so dass in den Jahren es zu wenigen Klagen seitens der Mieterschaft kam.
Die Mieter, die allerdings in der Vergangenheit klagten, hatten in der Regel eine Umwandlung von Neubau in Altbau zugesprochen bekommen und damit auch, so weit ich informiert bin, eine Differenzzahlung von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten.
Die aktuellen Gerichtsurteile zu den §17-Wohnungen bestärken zur Zeit leider die Position der Wohnungsbaugesellschaft. Ich bin der Auffassung, dass eine Lösung auf der Landesebene gefunden werden wird.
Als Wahlkreisabgeordnete habe ich, so wie Sie als Mieter vor Ort es auch nicht wollen, kein Interesse an einem extremen Leerstand durch Wegzug der alteingesessenen Mieter und Mieterinnen. Ich setze mich für den Erhalt der Kiezstruktur ein und damit auch für den Erhalt des sehr guten ehrenamtlichen Engagements im Kiez ein.
Ich habe insbesondere nach unseren Gesprächen im letzten Jahr viele Gespräche geführt, um auf diese einmalige Problemsituation in der Wohnungsbauförderung in Berlin hinzuweisen. Sie persönlich und weitere Vertreter der Initiative haben ein Gespräch mit der Stadtentwicklungssenatorin im Juni diesen Jahres zu dem §17-Wohnungen führen können, welches durch mein Engagement zustande kam. Ich habe mit Vertretern der Vermieterseite, der WIR, Gespräche geführt, um mögliche Lösungen zu erörtern. Eine Lösungsmöglichkeit wäre, den finanziellen Spielraum der WIR zu erhöhen, um keine weiteren starken Mieterhöhungen zuzulassen und auch um dringend notwendige Umbauten in den Wohnungen vorzunehmen zu lassen.
Um diesen Spielraum der Vermieterseite geht es auch bei dem Prüfauftrag, welchen die Stadtentwicklungssenatorin im Ausschuss für Wohnen im Abgeordnetenhaus in der Sitzung am 21.06 an die IBB formulierte. Ein Prüfergebnis seitens der IBB liegt noch nicht vor.
Sehr frühzeitig war auch die BVV aktiv, hier verweise ich Sie auf die Ihnen bereits bekannten Antwort von Marc Schulte (WK2) auf die Frage von Frau Pia Ahrens.
Ich setzte mich mit Ihnen und der Mieterinitiative vor Ort auch weiterhin gemeinsam für eine schnelle Lösung des Mietenproblematik zu den §17 Wohnungen ein.
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Wochenanfang und verbleibe
mit freundlichem Gruß.
Ihre Ülker Radziwill
Wahlkreisabgeordnete und SPD-Kandidatin