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Udo Schiefner
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Frage von Karl-Heinz H. •

Frage an Udo Schiefner von Karl-Heinz H. bezüglich Soziale Sicherung

Nach einer Veröffentlichung des Seniorenverbandes BRH NRW im DBB soll eine in Bremen lebende und aus 2.600 (!) Personen bestehende libanesische Großfamilie pro Jahr 5,17 Millionen € an Hartz-IV-Leistungen beziehen zuzüglich für die rund 600 Clan-Kinder pro Kopf 184 € Kindergeld monatlich. Das macht noch einmal 1,766 Millionen € im Jahr. Insgesamt sind das 6,9 Millionen € pro Jahr für eine einzige libanesische Großfamilie. Nicht mit eingerechnet sind Wohngeld, Heizkostenzuschuß, Bekleidungskosten, Kosten für Anwälte und Dolmetscher. Nach offiziellen Angaben der Bremer Polizei macht die Familie M. mit Rauschgifthandel einen Jahresumsatz von rund 50 Millionen €uro. Des weiteren soll bestimmten Migrantengruppen in Deutschland von den Sozialämtern in der Vergangenheit auch "landestypische Hochzeitsgeschenke" wie Gold oder Schmuck aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sein. (Informationsdienst BRH Landesverband NRW vom 23. 10. 2014, Nr. 66/2014).
Sind Ihnen derartige Fälle oder vielleicht sogar der hier angesprochen Fall bekannt und wie glaubt die Politik solchen, das Vorstellungsvermögen eines deutschen Durchschnittsbürgers übersteigenden Vorgängen begegnen zu können?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hutzler,

Sie haben mir Zahlen zu Sozialleistungsempfängern in Bremen gesendet und fragen mich, ob mir vergleichbare Fälle bekannt sind.
Die von Ihnen angesprochene Veröffentlichung konnte ich nicht recherchieren. Zur Richtigkeit der dort gemachten Aussagen will ich mich deshalb nicht äußern. Es wird aber mit den großen Zahlen, indem zahlreiche Bedarfsgemeinschaften zu einer hier Familie genannten Einheit zusammengefasst werden, eine Skandalisierung versucht, wo kein Skandal erkennbar ist.
Ich habe kurz nachgerechnet: Wenn 2.600 Personen jährlich 5,17 Millionen Euro an staatlicher Unterstützung erhalten, bedeutet das, dass jedem 170 Euro im Monat zur Verfügung stehen. Das wäre deutlich unter dem Hartz IV Regelsatz von momentan 391 Euro. Selbst mit Kindergeld und sonstigen Leistungen, auf die die Betroffenen Anspruch haben, kann ich darin keine Vorgänge sehen, die mein Vorstellungsvermögen überschreiten.
Sollten die von Ihnen beschriebenen kriminellen Aktivitäten zutreffen und beweisbar sein, habe ich volles Vertrauen in unsere Polizeibehörden. Der unerlaubte Drogenhandel ist in Deutschland nach §§ 29 ff. des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) strafbar. Die Strafandrohung beträgt im Regelfall Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. In bestimmten schweren Fällen droht gar eine Mindeststrafe von einem, zwei oder fünf Jahren; die Höchststrafe ist dann nach oben hin theoretisch offen bis zu 15 Jahren. Diese Gesetze gelten natürlich auch in Bremen.
Ich habe keinen Zweifel daran, dass es in unserer Gesellschaft Fälle gibt, in denen Sozialleistungen in unberechtigtem Maße erschlichen werden und Drogenkriminalität ist ein Problem, vor allem in den großen Städten. Gefährlich ist allerdings auch, Zahlen, wie Sie sie verwenden, unreflektiert zu übernehmen. Man läuft Gefahr, den Rechtspopulisten das Wort zu reden. Den Rechtspopulisten sind die Gedanken der Solidarität und Hilfe für die Schwächeren Fremdworte.
Verstehen Sie mich nicht falsch, kriminelles Handeln muss verfolgt und Sozialbetrug bekämpft werden. Auf den Zug skandalisierender Übertreibung sollten wir aber nicht aufspringen. Damit würden wir dem Frieden in unserer Gesellschaft einen Bärendienst erweisen.
Mit freundlichen Grüße
Udo Schiefner

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