Frage an Torsten Renz von Ronald B. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Renz,
vorausgesetzt die CDU gewinnt die Wahlen und stellt den Ministerpräsidenten. Wird dann die Verwaltungsreform, gegen die einige Landkreise klagen, mit einer CDU-Regierung umgesetzt oder wird diese (hoffentlich) rückgängig gemacht?
Müssen wir uns zukünftig auf Großkreise einrichten oder gibt es noch Hoffnung zu Wohle der Bürger?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Breitbarth
Die CDU-Landtagsfraktion hat wie die große Mehrheit der Landkreise und wie von mehreren kreisfreien Städten angekündigt in der vergangenen Woche ihre Klage gegen die Kreisstrukturreform eingereicht. Aus unserer Sicht muss der Landesgesetzgeber nach dem Vorbild von Sachsen-Anhalt ein Leitbild für einen künftigen Landkreis beschließen.
Wenn dieses Leitbild verabschiedet ist, kann im Vertrauen auf die Akteuren in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen einer Freiwilligkeitsphase an zukunftsfähigen Strukturen vor Ort gearbeitet werden. Nur wenn dabei innerhalb eines klar definierten Zeitraumes keine Einigung zustande kommen sollte, ist schließlich ein Eingriff seitens des Landesgesetzgebers notwendig. Die Länder Sachsen-Anhalt und Sachsen gehen genau diesen Weg. Dieser Weg ist besser, denn er nimmt die Menschen mit. Bei den Gemeindefusionen funktionierte dieses Modell auch in Mecklenburg-Vorpommern
Am 17. September 2006 hat es der Wähler in der Hand. Er muss entscheiden, ob es die CDU nach dem 17. September 2006 in der Hand hat, das Gesetz zurücknehmen und einen neuen Weg zu echtem Bürokratieabbau und demografisch sicheren Verwaltungsstrukturen einzuschlagen. Sollte es nach dem 17. September notwendig werden, Koalitionen zu bilden, müssen auch hier die verfassungswidrigen Elemente des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes ausgeräumt werden. Eine neue Landesregierung kann sich nicht auf verfassungswidrigem Fundament gründen.
Wenn im Zuge der Bildung der neuen Landesregierung die Kreisstrukturreform zurückgenommen wird, wäre der Demokratie ein großer Dienst erwiesen. Langfristig Entscheidungen sollten nämlich nicht gerichtlich sondern politisch und mit breiter Mehrheit getroffen werden. Klar ist, dass zu einer richtig angepackten Verwaltungsreform auch die Ebene der Landesregierung gehört. Sechs Ministerien sind daher für Mecklenburg-Vorpommern ausreichend!