Werden Sie sich dafür einsetzen, die Verdienstgrenze für Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG zu erhöhen?
Sehr geehrter Herr Herbst,
am 01.01.2020 wurde die umsatzsteuerbefreite Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von 17.500 auf 22.000€ erhöht. Dies war die erste Erhöhung seit mindestens 2010 (ältere Gesetzestexte konnte ich nicht finden). Diese Grenze sollte dringend erhöht werden, da die Lebenshaltungskosten in den letzten 2 Jahren massiv gestiegen sind und diese 22.000 brutto abzüglich aller Sozialabgaben/Steuern ein Leben am Existenzminimum bedeuten. Des Weitern sollte man für Menschen, welche zur Zeit in unsicheren/befristeten/keinen Arbeitsverhältnissen stehen, einen Anreiz schaffen, den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen. Dafür würde sich eine deutliche Erhöhung des Freibetrages anbieten.
Danke
Philipp L.
Dresden
Die Anpassung der Steuerbefreiung bis zu einer Höhe von 22.000€ hat darauf abgezielt, der besonderen Belastungssituation von Klein- und Kleinstunternehmern in ihrem ersten und zweiten Jahr - also kurz nach der Gründung - Rechnung zu tragen. Sobald Unternehmen höhere Einnahmen verzeichnen, findet eine Regelbesteuerung statt. Es handelt sich deshalb primär um eine Anreizstruktur für Neugründungen, als um eine generelle Steuererleichterung. Ob die aktuelle Steuerfreibetragsausgestaltung ausreicht oder aufgrund der erhöhten Lebensfixkosten angepasst werden muss, kann aktuell aufgrund der schwachen und durch die Corona-Pandemie verzerrten Datenlage noch nicht genau beurteilt werden.