Sehr geehrter Herr MdB Torsten Herbst FDP, würden Sie bei einem Antrag der LINKEN, dass eine Grundrente mit einem Einstiegsbetrag von 1.200 Euro beginnen soll, mit *Ja* oder *Nein* stimmen?
In der vergangenen Legislaturperiode hat sich die ehemalige Große Koalition auf die Einführung einer Grundrente geeinigt. Damit soll der individuelle Rentenanspruch von Menschen mit geringen Rentenansprüchen in Zukunft aufgewertet werden. Gemäß der Deutschen Rentenversicherung müssen Beitragszahler in Deutschland mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen können. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Die Höhe des Grundrentenzuschlags wird individuell berechnet und wird sich nach aktuellen Schätzungen auf durchschnittlich 75 Euro pro Monat belaufen.
Für uns Freie Demokraten ist das Modell der Grundrente aus verschiedenen Gründen unfair und ungeeignet zur zielgenauen Bekämpfung von Altersarmut. Insbesondere beinhaltet die Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung. Wer geerbt hat, Wohneigentum besitzt oder ein Aktiendepot pflegt, kann dementsprechend potentiell Grundrente beziehen. Wer hingegen eine staatlich geförderte Betriebs- und Riester-Rente abgeschlossen hat, erreicht zusammen mit der gesetzlichen Rente schnell die Einkommensgrenze und bleibt außen vor.
Als Ampel-Koalition haben wir uns daher im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Wirkung der Grundrente im Laufe der aktuellen Legislaturperiode zu überprüfen und so anzupassen, dass sie Altersarmut tatsächlich bekämpft. Eine pauschale Grundrente von 1.200 Euro - wie von den Linken vorgeschlagen - halten wir aus oben genannten Gründen jedoch weiterhin für nicht gerecht, solange eine Bedürftigkeitsprüfung fehlt. Als Fraktion der Freien Demokraten setzen wir uns dafür ein, dass sich eigene Arbeit und private Vorsorge auch weiterhin lohnt. Wir setzen uns bei der Evaluierung der Grundrente daher dafür ein, dass insbesondere alle bedürftigen Menschen mit eigenen Rentenansprüchen bessergestellt werden.