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Torbjörn Kartes
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Frage von Roland S. •

Frage an Torbjörn Kartes von Roland S. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr Kartes,
wie stehen Sie zur EEG Novelle?
Konkret bedeutet das für uns, dass wir für unsere noch funktionstüchtige PV-Anlage keine Einspeisevergütung mehr bekommen, da sie älter als 20 Jahre ist.
Was schlagen Sie vor?

Mit freundlichen Grüßen
R. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur EEG-Novelle und zur Anschlussförderung für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen.

Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das am 23. September 2020 vom Bundeskabinett beschlossene EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für Sie und andere Betreiber kleiner Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.

Zur Reduzierung der Vermarktungskosten spielen Smart-Meter-Gateways eine zentrale Rolle. Über Smart-Meter-Gateways können Zähler, technische Einrichtungen und technische Anlagen sicher in ein intelligentes Energienetz eingebunden werden. Das ist für eine verbesserte Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass mit dem EEG 2021 die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet werden.

In den laufenden parlamentarischen Beratungen wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ausgiebig mit dem Gesetzentwurf, der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Anschlussregelung sowie den Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen befassen mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Torbjörn Kartes