Warum gilt die Reisewarnung des auswärtigen Amtes nur für "deutsche" Staatsbürger*innen? Bitte erklären Sie mir wie das mit dem Passus des Gleichbehandlungsgebots im Grundgesetzt vereinbar ist?
Ich beziehe mich auf meine gestrige Anfrage bzw. Antwort von Ihnen:
"Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes richten sich vor allem an deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die vor ihrer Reise über die Sicherheitslage im jeweiligen Land informiert werden sollen"
Sie sind selbst Familienvater und zudem in einer christlichen Partei. Wie kann diese Argumentation vor diesem Hintergrund funktionieren?
Des weiteren Sprechen sich die kath. und ev. Kirche in D übrigens auch gegen Abschiebungen nach Afghanistan aus.
Ich bitte um Aufklärung auch im Hinblick auf die Menschenrechtscharta der UN.
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich verweise auf meine erste Antwort, in der ich zu Ihrer Frage alles Wesentliche geschrieben habe. Darin habe ich mich auch zu unserer herausragend humanen Asylpolitik bekannt – kaum ein Land nimmt so viele schutzbedürftige Menschen auf wie die Bundesrepublik Deutschland. Das finde ich als Mitglied einer Partei, die das C im Namen trägt, auch richtig. In Bezug auf die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes habe ich nicht „nur“ geschrieben, sondern „vor allem“ und dargelegt, weswegen es sich bei den Reisewarnungen des AA und der Frage der Rückführung abgelehnter Asylbewerber um unterschiedliche Dinge handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Torbjörn Kartes
Mitglied des Deutschen Bundestages