Frage an Torbjörn Kartes von Maria G. bezüglich Bundestag
Guten Tag, Herr Kartes
Was ist der Hinderungsgrund, die Wahlrechtsreform noch vor der nächsten Bundestagswahl anzugehen? Ich sehe im Sinne unserer Demokratie keinen Zugewinn für die Gesellschaft, wenn die Zahl der Bundestagsabgeordneten ansteigt, und so werte ich das bisherige diesbezügliche Parteienverhalten als negativ.
Freundlicher Gruß
Sehr geehrte Frau Glaser,
ich hatte Ihnen bereits im Mai 2020 persönlich per E-Mail geantwortet. Da "Abgeordnetenwatch" diese Form der direkten Kommunikation und Zugewandtheit mit den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises nicht statistisch erfasst, sondern solcherart beantwortete Fragen in der Statistik als unbeantwortet aufführt, antworte ich noch einmal auf diesem Weg. Ich bitte dafür um Verständnis.
Sie sprechen die Größe des Deutschen Bundestages an: Ich bin der Auffassung, dass wir uns der Regelgröße des Parlaments wieder annähern müssen. Allerdings stellt und das personalisierte Verhältniswahlrecht, verbunden mit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, hier vor einige Herausforderungen. Mit der Wahlrechtsreform des letzten Jahres sind wir aber schon einen Schritt weiter gekommen. Künftig wird mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und ein weiterer Aufwuchs auch durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden. Die Zahl der Wahlkreise wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 299 auf dann 280 reduziert. Aus meiner Sicht sind eine moderate Reduzierung der Wahlkreise und die Begrenzung der auszugleichenden Überhangmandate die beiden wichtigsten Ansatzpunkte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte in keinem Fall, dass die Bedeutung der direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten zu Gunsten der Listenabgeordneten abnimmt. Denn die Verwurzelung der Abgeordneten in ihren Wahlkreisen ist für uns elementar für das System der repräsentativen Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Torbjörn Kartes