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Torbjörn Kartes
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Frage von Lukas N. •

Frage an Torbjörn Kartes von Lukas N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kartes,

während der aktuellen Covid-19-Pandemie stehen gerade die armen Menschen in unserem Land aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise, des Ausfalls von Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen, des Mehrbedarfs für angemessene Schutzkleidung und der eingeschränkten Tätigkeit sozialer Einrichtungen wie Tafeln oder Mittagstischen vor besonderen finanziellen Herausforderungen.

1) Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu der von mehreren Seiten erhobenen Forderung, die Hartz-IV-Regelsätze temporär um 100€ zu erhöhen?

2) Werden Sie sich ggf. im Rahmen Ihrer Ausschusstätigkeit für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ninow,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Alle Personen, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben, können einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende haben. Dies wurde im Rahmen der Sozialschutzpakete beschlossen und ist bis zum 31.12.2021 befristet. Das Sozialschutzpaket III enthält neben dem vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen auch Sonderregelungen zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen, Kindertagesstätten und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten außerdem eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Sie wurde im Mai 2021 ausbezahlt.

Darüber hinaus ist am 1. Januar das Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 in Kraft getreten. Bezieher der Grundsicherung erhalten danach mehr Geld. Für alleinstehende Erwachsene steigt der monatliche Regelsatz um 14 auf 446 Euro. Paare und Bedarfsgemeinschaften bekommen ab Januar zwölf Euro mehr pro Person (401 Euro). Erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren im Haushalt anderer beziehungsweise erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer stationären Einrichtung (insbesondere Pflegeheime) leben, erhalten zwölf Euro mehr und kommen so auf 357 Euro.

Die Grundsicherung für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wird um einen Euro auf 309 Euro angehoben, für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres wird sie um 33 Euro auf 283 Euro erhöht. Die Leistungen für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres steigen von derzeit 328 Euro auf 373 Euro. Zudem steigt die Leistung für den persönlichen Schulbedarf von derzeit 150 Euro auf 154,50 Euro. Davon werden zunächst 51,50 Euro für das Anfang 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr gezahlt und 103 Euro für das darauf im Sommer 2021 folgende erste Schulhalbjahr.

Mit freundlichen Grüßen

Torbjörn Kartes