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Frage von Walter Sascha D. •

Frage an Torbjörn Kartes von Walter Sascha D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kartes,

nun gibt es eine Stellungnahme des Bundesrats zum geplanten Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Eine Empfehlung der BR-Ausschüsse ist u. a. mit Umsetzung des Gesetzes die Entlastung der Kommunen sicherzustellen und ein Finanzierungskonzept seitens des Bundes vorzulegen.

Liege ich richtig in der Annahme, dass In dieser Stellungnahme die Kommunen künstlich arm gerechnet werden und es einfach nur ein Versuch ist, vom Bund mehr Geld zu bekommen?

Sind die Kommunen nicht bereits durch das Pflegestärkungsgesetz 2 und 3 im Vorfeld entlastet worden?

Wäre es nicht sinnvoll das dem BR in Erinnerung zu rufen?

Sicherlich ist die Stellungnahme der BR-Ausschüsse erst mal nur eine Empfehlung, jedoch frage ich mich natürlich auch, welchen Einfluss diese auf das Abstimmungsverhalten der Länder im BR haben wird.

Unabhängig, dass ich davon ausgehe, dass das Gesetzt locker durch den BT gehen wird, mache ich mir hier natürlich Gedanken, wie man für das Gesetz die Zustimmung des BR erhalten kann.

Welche Kompromisslösungen sehen Sie bzw. was kann man dem BR anbieten, dass er dem Gesetz zustimmt?

Muss der BR eigentlich auch bei einer Anhebung der Selbstbehalte bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit beteiligt werden? Was würde sonst dagegen sprechen, diese bei einer ablehnenden Haltung des BR einfach auf 8333,33 Euro her aufzusetzen?

Ich Schreibe Ihnen mit größter Verzweiflung, weil ich hoffe, dass mein psychisches Leid bald endlich ein Ende hat und würde gerne zum Abschluss noch wissen, ob Sie davon überzeugt sind, dass dieses vernünftige Gesetz zum 01.01.2020 Inkrafttreten wird?

Mit freundlichen Grüßen
D.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dachler,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Angehörigen-Entlastungsgesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung unseres Koalitionsvertrages. Wir entlasten mit dem Gesetz Familien pflegebedürftiger Angehöriger nachhaltig und spürbar.

Kinder und Eltern, die gegenüber pflegebedürftigen Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, werden entlastet. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird künftig für alle Betroffenen ausgeschlossen, deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt. Auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wird durch einen Verzicht auf Elternbeiträge und Unterhaltsheranziehung bei volljährigen Leistungsbeziehern diese Entlastung vollzogen. Im Bereich der fürsorgerischen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) wird der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger der Kriegsopferfürsorge ebenfalls ausgeschlossen, wenn das Jahreseinkommen der unterhaltsverpflichteten Eltern bzw. Kinder ebenfalls 100.000 Euro nicht überschreitet.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz schließen wir eine Gerechtigkeitslücke. Das Zurückdrängen des Unterhaltsrückgriffs beseitigt Doppelbelastungen für die betroffenen Familien und nimmt die Solidargemeinschaft künftig stärker in die Verantwortung. Das ist gerechtfertigt, denn nicht selten tragen Familien, die bisher für die Pflegekosten ihrer Angehörigen aufkommen müssen, auch noch weitere Verantwortung in den Familien. Mit dieser finanziellen Entlastung stärken wir den Zusammenhalt in den Familien und nehmen ihnen die Ängste vor finanziellen Unsicherheiten.

Während der Beratungen zu diesem Gesetz wurde schnell klar, dass die Wohlfahrtsverbände die Entlastung der Familien von Pflegebedürftigen begrüßen. Allerdings wiesen die Länder und Kommunen darauf hin, dass die mit dem Gesetz verbundenen Belastungen aus ihrer Sicht nicht akzeptabel seien und es einer entsprechenden Gegenfinanzierung bedürfe. Zudem wurde die Ermittlung des Haushaltsansatzes in Höhe von 300 Mio. Euro von ihnen in Frage gestellt und eine Neuberechnung gefordert. Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD ist jedoch der Auffassung, dass die von der Bundesregierung prognostizierten Kosten der Reform solide berechnet wurden. Bei den ermittelten Mehrkosten handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung, die einen Sicherheitszuschlag für eventuelle Ungenauigkeiten in der Kostenschätzung enthält und damit die voraussichtlichen finanziellen Folgen eher über- als unterzeichnet.

Wir wissen, dass die Entlastung der betroffenen Familien zu einer Belastung der kommunalen Haushalte führen wird. Vor diesem Hintergrund wurde vereinbart, dass die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation zu den im Gesetzentwurf enthaltenen Kostenfolgen vornehmen wird, damit wir ggf. nachsteuern können. Die Evaluation der Kostenentwicklung für die Kommunen muss bis zum Jahr 2025 vorgelegt werden!

Das Gesetz enthält auch noch weitere wichtige Regelungen zur Inklusion behinderter Menschen: Wir sichern die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung langfristig ab, indem wir sie entfristen. Damit können Menschen mit Behinderung weiterhin auf dem inklusiven Arbeitsmarkt intensiv begleitet werden. Mit dem neuen Budget für Ausbildung helfen wir gerade jungen Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt eine berufliche Ausbildung zu beginnen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und stärkt deren eigenständige Lebensplanung und Selbstbestimmung.

Mit freundlichen Grüßen

Torbjörn Kartes