Frage an Torbjörn Kartes von Sebastian S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Kartes
Cannabiskonsumenten und vor allem Cannabis Patienten werden im Führerscheinrecht diskriminiert – mit erheblichen Folgen für Beruf und Sozialleben. Bitte setzten Sie sich für eine Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr ein!
Auch wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, sind viele Polizisten doch regelrecht auf der Jagd und die großen Foren für medizinische Cannabiskonsumenten sind voll von Opfern polizeilicher Willkür bzw. Willkür der Führerscheinstellen. Häufig machen Polizisten eine Meldung an die jeweilige FsSt und diese verfolgen die Konsumenten wie Verbrecher. Kein gut eingestellter Patient darf willkürlich ohne Chance oder hohen Kostenaufwand zu einer MPU oder ähnlichem aufgefordert werden.
Auch wenn ihre Partei aktuell noch sehr konservativ gegenüber einer Freigabe von Cannabis bzw. gegenüber medizinischem Cannabis denkt, hoffe ich, dass sie hier die rechtliche Grundlage zu Rate ziehen und nicht ablehnend reagieren.
Welchen Aufwand haben sie bisher betrieben um dieser Diskriminierung ein Ende zu setzen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Stilgenbauer,
ich hatte Ihnen bereits am 25.04.2019 persönlich per E-Mail geantwortet. Da "Abgeordnetenwatch" diese Form der direkten Kommunikation und Zugewandtheit mit den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises nicht statistisch erfasst, sondern solcherart beantwortete Fragen in der Statistik als unbeantwortet aufführt, schicke ich Ihnen meine Antwort nun auch auf diesem Weg. Ich bitte um Verständnis, sollte die Antwort in Teilen nicht mehr aktuell sein.
Damit zu Ihrem Thema, der Forderung nach einer Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsum bei Straßenverkehrskontrollen. Zunächst müssen wir unterscheiden zwischen der Mehrzahl der Cannabiskonsumenten und denjenigen, die Cannabis nach den im Cannabis-als-Medizin-Gesetz von 2015 eingeführten Regelungen unter ärztlicher Aufsicht konsumieren. Für diese gilt bereits jetzt, dass im Fall einer Verkehrskontrolle trotz THC-Konzentration im Blut keine Ordnungswidrigkeit nach § 24a der Straßenverkehrsordnung vorliegt. Denn dort heißt es in Absatz 2: „Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“ Ich finde es gut, dass es diese Regelung gibt, denn sie ermöglicht Patienten, die aus medizinischen Gründen Cannabis einnehmen, auf rechtssichere Weise die Teilnahme am Straßenverkehr und mithin am öffentlichen Leben.
Diese Regelung unterstütze ich also ausdrücklich, nicht jedoch die Forderung nach einer Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer, die unter Alkohol- bzw. Cannabiseinfluss stehen. Denn diese Forderung ignoriert die Tatsache, dass die Substanzen nicht gleichgesetzt werden können, und damit auch nicht ihre Grenzwerte. Die Bundesregierung hat erst im Februar erklärt, „... dass eine Dosis-Wirkungsbeziehung bei Cannabis im Gegensatz zum Alkohol ungleich komplexer und so unvorhersehbar (ist), dass es in Deutschland bisher keinen wissenschaftlichen Konsens für eine Bewertung alleine auf der Basis von Blutkonzentrationen, beispielsweise in der Art eines Gefahrengrenzwertes, gibt" (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907927.pdf). Eine Gleichbehandlung könnte es darum nur in zwei Fällen geben: Erstens, gänzlich ohne Grenzwert, was natürlich aus Gründen der Verkehrsgefährdung für sich und andere niemand wollen kann. Zweitens, indem wir in beiden Fällen auf Grenzwert Null gehen – womit den Verkehrsteilnehmern, die maßvoll Alkohol konsumieren, jedoch ebenso wenig gedient wäre wie denjenigen, die maßvoll Cannabis konsumieren. Einen Weg sehe ich darin, die Wirkung des Cannabis weiter zu erforschen, insbesondere die individuelle Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit - dann stelle ich mich gesicherten, wissenschaftlichen Erkenntnissen sicher nicht in den Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Torbjörn Kartes
Mitglied des Deutschen Bundestages