Frage an Torbjörn Kartes von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kartes,
erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
E. B.
Sehr geehrte Frau Budesheim,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Der Deutsche Bundestag wird sich am 25. Juni 2021 mit dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung befassen. Diesem zufolge befindet sich der weit überwiegende Teil der Bevölkerung in einer guten Lebenssituation. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den vergangenen Jahren spürbare Reallohnsteigerungen erfahren. Positiv sind auch die Entwicklungen im Bereich der unten Einkommen: Etwa ein Drittel der im Niedriglohnsektor beschäftigen Personen verlässt diesen Sektor nach einem Jahr, nach drei Jahren sogar fast die Hälfte der Personen. Zeiten niedriger Einkommen stellen folglich häufig nur eine Übergangsphase dar.
Die Quote der materiellen Deprivation sinkt seit 2013 kontinuierlich. Auch der Bezug von Mindestsicherungsleistungen hatte bis zum Jahresende 2019 weiter abgenommen. Erfreulicherweise sank die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 4,6 Millionen Personen Ende des Jahres 2010 auf 3,7 Millionen Ende 2019. Das sind knapp eine Million Menschen weniger. Insgesamt bezogen 2019 rund 8,3 Prozent der Bevölkerung Leistungen der Mindestsicherungssysteme. Das ist der niedrigste Wert der Mindestsicherungsquote seit Beginn der Berechnungen. Wir haben durch eine wesentlich verbesserte Datenlage festgestellt, dass die Vermögensungleichheit rückläufig ist. Hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zeigen die vorliegenden Ergebnisse, dass die Sozialschutzpakete bislang negative Verteilungseffekte weitgehend vermieden haben und durch die Regelungen des Kurzarbeitergeldes die Beschäftigung gesichert werden konnte.
Was können wir weiterhin tun, um Altersarmut zu verringern beziehungsweise zu verhindern? Eine gute Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik sind die wichtigsten Hebel gegen Altersarmut. Unter den unionsgeführten Regierungen wurde die Arbeitslosigkeit massiv gesenkt. Wir haben eine stete Zunahme von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Lohnsteigerungen, ein konstantes Wirtschaftswachstum. Und wir haben Rekordsummen in Bildung, Qualifizierung und Weiterbildung investiert. Diejenigen, die besonders von Altersarmut gefährdet sind, sind vor allem Frauen, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Menschen mit fehlender Ausbildung oder schon in jungen Jahren Erkrankte. Für sie haben wir bereits viel getan: Erhöhung der Erwerbsminderungsrentenansprüche, Mütterrente, Grundrente, Teilhabechancengesetz, erhöhter Freibetrag in der betrieblichen Altersvorsorge etc. Der Rentenversicherungsbericht 2020 und der Alterssicherungsbericht 2020 zeigen die Erfolge und machen deutlich, dass die heutigen Rentnerinnen und Rentner gut versorgt sind.
Die Berichte offenbaren, dass es in drei Bereichen Handlungsbedarf gibt: das gilt für die Altersabsicherung der Selbständigen, den weiteren Aufbau von Betriebsrenten und die private Vorsorge. Vorschläge dazu haben CDU und CSU in ihrem am Montag vorgestellten, gemeinsamen Wahlprogramm gemacht: https://www.ein-guter-plan-fuer-deutschland.de/
Mit freundlichen Grüßen
Torbjörn Kartes
Mitglied des Deutschen Bundestages