Schutzsuchende haben es hier sehr schwer arbeiten zu dürfen. Möchten Sie etwas dagegen tun?
Sehr geehrter Herr R.,
Sie sprechen in Ihrer Frage von "Schutzsuchenden", weshalb ich annehme, dass Sie sich auf Asylbewerber und/oder Flüchtlinge beziehen – also ausdrücklich auf solche Personen, die vorübergehenden Schutz in Deutschland suchen. Hierzu ist grundsätzlich festzuhalten: Meine Partei und ich vertreten die Auffassung, dass Asyl ein Recht auf Zeit ist und keine Anwartschaft auf dauerhafte Einwanderung begründet.
Daraus folgt, dass im Mittelpunkt eines zeitweisen Aufenthalts aus Schutzzwecken in Deutschland die Vorbereitung auf die eventuelle Rückkehr stehen muss. So fordern wir etwa für Flüchtlingen aus Kriegsgebieten eine handwerklich-praktische Grundausbildung, die sie zum Wiederaufbau ihrer Heimat oder zur dortigen Existenzgründung befähigt. Anerkannten Asylbewerbern mit Aufenthaltserlaubnis ist im Übrigen heute bereits kraft Gesetzes die selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt. Ich gehe davon aus, dass es hier keinen zusätzlichen Handlungsbedarf im Sinne Ihrer Frage gibt. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird solchen Personen möglich sein, die ernsthafte Integrationsbemühungen – eine Bringschuld eines jeden Zuwanderers – zeigen.
Für Ausländer im Asylverfahren soll es nach unserer Auffassung hingegen keine Arbeitserlaubnis geben.
Freundliche Grüße
Torben Braga