Frage von Dorit v. •

Wird das Vorgehen des Berliner Kammergerichts und der Berliner Polizei bei der Auslieferung von Maja T. nach Ungarn in irgendeiner Weise geahndet?

Sehr geehrte Frau Wojahn,
das Berliner Kammergericht und die Berliner Polizei haben sich geradezu überschlagen, um Maja T. in Rekordzeit vor der Entscheidung der einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht nach Ungarn auszuliefern. Das ist eines Rechtstaates nicht würdig! Und war rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht nun geurteilt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dorit v.A.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Frau van A.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Fall der in Ungarn inhaftierten Maja T. und dem Vorgehen der Berliner Behörden.

Nach aktuellem Kenntnisstand wird das Vorgehen des Berliner Kammergerichts und der Berliner Polizei bei der Auslieferung bedauerlicherweise nicht nachträglich rechtlich sanktioniert. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Berliner Kammergerichts als inhaltlich falsch bewertet, jedoch hat es den Fall nicht an das Gericht zurückverwiesen, weil die Auslieferung bereits vollzogen war. Damit fehlen in diesem konkreten Fall die rechtlichen Grundlagen, um diese Entscheidung rückgängig zu machen oder disziplinar- bzw. strafrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Behörden zu erwirken. Auch das zügige Handeln der Polizei wird bisher nicht als rechtswidrig eingestuft.

Die Haftbedingungen von Maja T., einer non-binären Person, sind allerdings Gegenstand diplomatischer Bemühungen. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat sich laut Medienberichten persönlich in den Fall eingeschaltet und bemüht sich in Gesprächen mit der ungarischen Regierung um eine Verbesserung der Situation. Auch die Staatsministerin für Europa, Anna Lührmann, setzt sich für einen fairen Umgang mit Maja T. ein. Zudem stehen das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft in Budapest in konsularischem Kontakt mit ihr.

Leider sieht auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) nach eigener Aussage keine Möglichkeit, Maja T. zurück nach Deutschland zu holen, da die Auslieferung nicht rückgängig gemacht werden kann. Bei weiteren sechs deutschen Tatverdächtigen, gegen die ein ähnliches Verfahren im Raum stand, ist nach Informationen der Generalbundesanwaltschaft jedoch entschieden worden, dass deutsche Ermittlungen Vorrang haben. Damit ist eine Auslieferung für die übrigen Personen vorerst vom Tisch.

Trotz der Ungerechtigkeiten, auf die Sie hinweisen, gibt es derzeit keine bekannten rechtlichen Schritte, die das Handeln des Kammergerichts oder der Berliner Polizei nachträglich sanktionieren würden. Wir werden jedoch weiterhin daran arbeiten, dass solche Fälle zukünftig anders gehandhabt und solche Fehlentscheidungen öffentlich gemacht werden, um so die Rechtstaatlichkeit zu stärken.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Tonka Wojahn

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