
(...) Ihre Frage, warum der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sich nicht mit der von Ihnen beschriebenen Problematik auseinandergesetzt, muss ich abermals damit beantworten, dass das Geschäftsverhalten von KFZ-Versicherungen nicht in den Bereich fällt, mit dem sich der Ausschuss beschäftigt. Der Umgang mit Opfern von Verkehrsunfällen ist dann ein Thema für den Ausschuss, wenn systematisch die Menschenwürde der Betroffenen durch handfeste Vorgaben, Geschäftspraktiken oder Gesetze verletzt wird oder internationale Konventionen in diesem Kontext nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt wurden. Ich kann aus Ihren Schreiben nicht erkennen, dass solche Konstellationen in Ihrem Fall vorliegen. (...)