Frage an Tobias Zech von Hildegard H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Zech,
besten Dank für Ihre ausführliche Antwort vom 01.04.2016, die mich aber dazu veranlasst hat, nochmals einen sehr wichtigen Punkt anzusprechen und zwar den der "Annexion" der Krim durch die Russische Föderation. Bis auf wenige Staaten wird dieser Begriff des Völkerrechts als korrekt und verbindlich angenommen, obwohl seine Eindeutigkeit gerade im Falle der Krim NICHT gegeben ist.
Ich möchte Ihnen dringendst empfehlen, die Ausführungen zu diesem Thema bei
Professor Reinhard Merkel, Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg, nachzulesen. Er publizierte dazu im April 2014 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung; ausführliche Stellungnahmen sind über die Universität Hamburg bzw. das Archiv von Prof. Merkel zu erhalten.
Vielleicht wäre es für Sie auch interessant, das Werk von Wilfried Scharnagl
"Am Abgrund" - Streitschrift für einen anderen Umgang mit Russland - Keyser Verlag Berlin,2015, zu Rate zu ziehen, das nach meinem Dafürhalten einer Lektüre durchaus wert ist. Auf Seite 48 ff. wird Prof. Merkel zitiert und auf die Zwiespältigkeit der Definition hingewiesen.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Hardt