Frage an Tobias Pflüger von Renate B. bezüglich Bundestag
Sind Sie für eine Wahlrechtsreform und für die Verkleinerung des Bundestags noch vor der nächsten Bundestagswahl?
Sehr geehrte Frau B.,
Im Oktober 2020 hat die große Koalition aus SPD und CDU eine Wahlrechtsreform verabschiedet, gegen die ich gestimmt habe. Es ist nicht davon ausgehen, dass diese Wahlrechtsreform zu einem Abbau der Überhang- und Ausgleichsmandate führen wird. Der gemeinsame Entwurf der LINKEN, der Grünen und der FDP wurde abgelehnt.
Wir erachten die verabschiedete Wahlrechtsreform als verfassungswidrig, da die Reform eine Ungleichbehandlung von Wählerstimmen verursacht, insbesondere durch die drei Überhangmandate, die nicht ausgeglichen werden.
Mit der Wahlrechtsreform haben sich die Unionsfraktionen insbesondere der CSU einen unfairen Vorteil verschafft.
Die LINKE hat beim Bundesverfassungsgericht deshalb eine Klage auf abstrakte Normenkontrolle eingereicht. Wir fordern die Einrichtung einer Kommission zur Erarbeitung einer Wahlrechtsreform, die sowohl die Verkleinerung des Bundestags gewährleistet, als auch den demokratischen Grundsatz der Gleichheit der Stimmen wahrt. CDU und SPD verschleppen die Einsetzung dieser Kommission seit Oktober aus politischem Kalkül.
Die LINKE setzt sich weiter dafür ein, dass alle Wähler*innenstimmen gleich viel wert sind.
Beste Grüße
Tobias Pflüger