Frage an Tobias Pflüger von Rolf K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
An den Abgeordnerter des Deutschen Bundestages, Herrn Tobias Pflüger,
Sehr geehrter Herr Pflüger,
bestimmt haben Sie als Sprecher der „LINKEN“ im Verteidigungsausschuss der Bundeswehr bei der Schaffung der neuen „Richtlinie zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege“ in der Bundeswehr mitgewirkt.
Meine Frage:
1. Ist die Ziffer 3.3. dieser Richtlinie, die da lautet:
„3.3 Traditionsstiftendes Verhalten
Historische Beispiele für zeitlos gültige soldatische Tugenden, etwa Tapferkeit, Ritterlichkeit, Anstand, Treue, Bescheidenheit, Kameradschaft, Wahrhaftigkeit, Entschlussfreude und gewissenhafte Pflichterfüllung,...“, ein Beitrag von Ihnen persönlich?
2. Haben Sie auf diesen Text bestanden, weil die dort teilweise genannten Tugenden durchaus auch auf Mitglieder eines Parteivorstandes hinsichtlich des 24.09.2017 und danach zutreffen?
3. Warum taucht der bisher im Erlass vom 20.09.82 unter Ziffer 7. der Satz „sowie beispielhaftes und fürsorgliches Verhalten der Vorgesetzten“ nicht mehr auf?
Mit den besten Grüßen
R. K.
Sehr geehrter Herr K.,
Vielen Dank für Ihre Nachfragen! Zunächst: ich habe nicht am neuen Traditionserlass mitgearbeitet. Zwar wurde der entsprechende Entwurf der Verteidigungsministerin dem Ausschuss vorgelegt, allerdings haben wir dort als einzelne Mitglieder (erst recht von Oppositionsparteien) wenig bis keinen Einfluss auf den Text. Wie ich auch in mehreren Interviews und Mitteilungen gesagt habe: der neue Traditionserlass ist vollkommen ungenügend, um das Problem des Rechtsextremismus in der Bundeswehr zu lösen. Hier finden Sie die entsprechende Pressemitteilung: http://linke-bw.de/tobiaspflueger/2018/03/28/traditionserlass-ist-zu-kurz-gesprungen/
Falls Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Pflüger