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Frage von Robin S. •

Frage an Tobias Heilmann von Robin S. bezüglich Staat und Verwaltung

Guten Tag Herr Heilmann,
in Niedersachsen gibt es bisher kein Informationsfreiheitsgesetz.
Warum nicht und bis wann ist dies in Planung.
Wenn es nicht in Planung ist bitte ich außerdem um eine Begründung.

Freundliche Grüße
R. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Saatz,

innerhalb der Koalition hat man sich im Zuge der Koalitionsvereinbarungen auf Folgendes geeinigt „Wir wollen die Erfahrungen anderer Bundesländer mit einem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz evaluieren und auf der Grundlage dieser Ergebnisse über die Einführung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes in Niedersachsen entscheiden.“
Hintergrund ist folgender: Die meisten Länder und der Bund haben entsprechende gesetzliche Regelungen. Auch viele Kommunen haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit Informationsfreiheitssatzungen beschlossen. In der letzten Legislaturperiode gab es bereits einen Gesetzesentwurf der Landesregierung. Dieser ist nach Wegfall der Einstimmenmehrheit der sachlichen Diskontinuität anheimgefallen. In dieser Legislatur gibt es zwei Gesetzentwürfe in der parlamentarischen Beratung, einen der AfD und einen der Grünen. Letzterer greift im Wesentlichen die Regelungen aus dem alten rot-grünen Entwurf auf.

Das Ergebnis der lt. Koalitionsvertrag vereinbarten Evaluation liegt vor. Es wurde vom Niedersächsischen Justizministerium im Rechtsausschuss vorgestellt mit der deutlichen Empfehlung, von dem Gesetzesvorhaben Abstand zu nehmen. Die wesentlichen Ergebnisse der vom Ministerium durchgeführten Evaluation sind:

* Die Regelungen in Bund und Ländern sind in ihrer Ausgestaltung und in ihren Regelungsinhalten sehr unterschiedlich. Es existiert ein Flickenteppich.
* Ein IFG würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand auslösen, widerspräche dem Versprechen der Landesregierung, Bürokratie abzubauen.
* In Bund und Ländern sind vor allem Rechtsanwält*innen, Journalist*innen, Abgeordnete und Verbände Antragsteller. Anfragen interessierter Bürger*innen seien hingegen selten.
* Die Kommunen in Niedersachsen hätten aus eigener Satzungshoheit kaum Gebrauch gemacht, Informationsansprüche zu schaffen. In Niedersachsen gebe es lediglich für 6 Kommunen Informationsfreiheitssatzungen, in Bayern hingegen in ca. 90 Kommunen.
* Es gibt bereits heute umfassende Informationsansprüche in Niedersachsen, bspw. im Umwelt- und Verbraucherrecht, aber auch über das Akteneinsichtsrecht zur Verfolgung eigner rechtlicher Interessen.
* Die Landesregierung plant statt eines Transparenzgesetzes eine Open Data - Strategie. Eine gesetzliche Grundlage sei für Open Data nicht erforderlich.
CDU und Ministerium haben sich gegen ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz ausgesprochen. Die Ministerin hat eine Regelung nach bayerischem Vorbild als Kompromiss ins Gespräch gebracht. Bayern hat die Informationsfreiheit in einer singulären Vorschrift im Bayerischen Datenschutzgesetz geregelt. Daneben gibt es in Bayern ein Landesportal für Open Data.

Unsere derzeitige SPD Position dazu ist folgende:

1. Ein einheitlicher Informationsanspruch ist bürgerfreundlicher als die derzeitige Rechtslage mit einzelnen Ansprüchen in unterschiedlichen Gesetzen.
2. Der Verwaltungsaufwand lässt sich durch Ausschlusstatbestände bzw. eine Beschränkung des Auskunftsanspruchs reduzieren. Wir plädieren für ein schlankes IFG.
3. Die Differenzierung zwischen Bürger*innen und Verbänden, Initiativen, Medien und Rechtsanwält*innen durch das Ministerium ist nicht nachvollziehbar.
4. Dass die Kommunen in Niedersachsen bislang kaum Informationsfreiheitssatzungen beschlossen haben, hängt auch damit zusammen, dass eine Landesregelung fehlt, die Debatte auf Landesebene abgewartet wird.
5. Ein Transparenzteil ist nicht erforderlich, wenn stattdessen die angekündigte Open Data - Strategie umgesetzt wird.

Ich hoffe damit sind ihre Fragen beantwortet. Bei Rückfragen, wenden Sie sich gerne direkt an mein Büro.
Mit freundlichen Grüßen

TOBIAS HEILMANN
Mitglied des Niedersächsischen Landtages