Im Rahmen des Saarland-Modells findet diese 3G-Plus-Regelung allerdings keine Anwendung, sodass unter Einhaltung der weiteren Bestimmungen derzeit ein negativer Schnelltest ausreichend ist.
Die von Ihnen genannte Zeitspanne, in der eine zuvor am Coronavirus erkrankte Person als genesen gilt, ist derzeit gemäß den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und der Ständigen Impfkommission von der Bundesregierung auf sechs Monate festgeschrieben.
Deswegen soll es ab dem 29. Oktober aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Fallzahlen und der guten Impfquote im Saarland für Veranstaltungen unter freiem Himmel keine coronabedingten Beschränkungen mehr geben.
Nur weil man ein Gender-Sternchen schreibt, ist das nicht gleich Ausdruck eines linken Zeitgeistes
(...) ist es uns wichtig zu betonen, dass wir bei Alkohol als legalem Suchtmittel auch weiterhin auf einen verantwortungsvollen Umgang setzen.
Ich kann mitteilen, dass ich keine Nebeneinkünfte erhalte.